Lebensarbeitszeitkonten
Neue Chancen betrieblicher Mitbestimmung
Nicht nur wegen Rente mit 67, sondern auch für Elternzeiten, Pflegezeiten oder zur persönlichen Entlastung brauchen Beschäftigte flexible Arbeitszeitmodelle. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, Flexi II genannt, wurde Ende 2008 ein interessantes Angebot beschlossen.
Der Bericht der Bundesregierung vom März 2012 über die Auswirkungen des Gesetzes zeigt auf, dass diese Modelle erst in 2% aller Betriebe umgesetzt wurden: in großen Betrieben mehr als in KMU, der öffentliche Dienst mehr als die Privatwirtschaft.
Wegen der zahlreichen Wahlmöglichkeiten gibt es in der betrieblichen Umsetzung Regelungsbedarf mit einigem Verhandlungsspielraum für die Interessenvertretung. Die Rahmenbedingungen für eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitnehmern/-innen und Arbeitgeber sollten in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung beschrieben sein.
Da der Verwendungszweck des Wertguthabens eingeschränkt werden kann, müssen sich die Betriebsparteien über den Zweck dieser Konten verständigen. Ob die Freistellung nur für die Zeit vor der gesetzlichen Rente oder auch für weitere Verwendungszwecke möglich sein soll, ist mitentscheidend für die Art der Insolvenzsicherung. Zu klären wäre außerdem, welche Entgeltbestandteile über die Arbeitszeit hinaus übertragen werden können, um ein höheres und damit attraktiveres Wertguthaben erzielen zu können.
Wenn es ein Unternehmen mit Lebensphasengerechter Arbeitszeitgestaltung ernst meint, können Lebensarbeitszeitkonten ein Wettbewerbsvorteil bei der Personalsuche sein. Sie wirken sich positiv auf die Motivation der Beschäftigten aus und stärken die Bindung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an das Unternehmen. Die Verwaltung der Zeitwertkonten verursacht Kosten. Wie sie sich auf Beschäftigte und Arbeitgeber aufteilen, ist ebenfalls in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu regeln.
All diese Fragen sollten frühzeitig im Betrieb erörtert werden. Hilfreich ist eine gemeinsame Qualifizierung von Interessenvertretung und Personalabteilung. Die TBS NRW bietet hier in Form von Betriebsseminaren Unterstützung an.
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Silke Hoffmann |
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