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Neue Regelungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht (StaRUG)

Neue Regelungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht (StaRUG)

Zum 01.01.2021 trat mit dem Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) ein Gesetzespaket in Kraft, das das Sanierungs- und Insolvenzrecht fortentwickeln soll. In Gestalt des „Hauptgesetzes“ Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) soll es Restrukturierungsverfahren fördern, mit deren Hilfe Insolvenzen abgewendet werden können.
Das ist ein wichtiges Signal. Es soll aus Gesetzgebersicht also vielmehr um ein Retten und nachhaltiges „Wieder-fit-Machen“ der Unternehmen gehen und nicht sofort um eine Abwicklung.
Im verabschiedeten Gesetz finden sich – Dank des Einsatzes der DGB-Gewerkschaften – einige Forderungen wieder, die die Rechte der Arbeitnehmervertretungen stärken.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Neuerungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht Grund zur Freude und Hoffnung sind. Allerdings müssen die neuen Möglichkeiten sicher aktiv genutzt werden, um Restrukturierungsprozesse frühzeitig anzustoßen und so den mühsamen – und gerade für die Beschäftigten oftmals verlustreichen – Weg eines Insolvenzverfahrens zu verhindern.

Wo kann ich mir als Betriebsrat Unterstützung bei diesem Thema holen?

Auch die Unternehmen (zumal kurz vor der Insolvenz) finden durch diese Krisen kaum ohne externe Lotsen ihren Weg. Das Management holt sich Beratungsunternehmen mit ins Boot. Der Betriebsrat sollte deshalb überlegen, wie lange er warten will, bevor er externe Unterstützung hinzuzieht. Im Sinne des StaRUG ist eine frühe Auseinandersetzung mit dem Sanierungsthema möglich und sinnvoll.

Wir helfen seitens der TBS gerne und erfahren mit Orientierungsberatung und Sachverstand auch bei diesem Thema weiter.