MES-Systeme – das ist das Zauberwort, wenn es um das Zusammenwachsen von Produktionsprozessen mit der Informationstechnologie geht. MES steht für Manufacturing Executing Systems. Sie versprechen eine Steigerung der Produktivität. Andererseits ermöglichen sie eine lückenlose Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten.
In der Produktion beginnt ein neues Zeitalter. Unternehmen statten ihre Maschinen systematisch mit Informationstechnologie (IT) zur Steuerung und Überwachung aus und verknüpfen sie mit den IT-Planungssystemen (z.B. mit SAP ERP). Im Rahmen dieser so genannten MES (Manufacturing Executing Systems) wachsen bisherige Einzelsysteme im Rahmen der Produktion zusammen – wie z. B. Systeme zur Produktionsplanung und -steuerung (PPS), zur Maschinen-Datenerfassung (MDE) oder zur Betriebsdaten-Erfassung (BDE). Zudem können MES um weitere Funktionalitäten, wie z. B. um ein Werkzeug-, Qualitäts- und Energiedatenmanagement, ergänzt werden.
Diese Systeme – eine wichtige Vorstufe zu „Industrie 4.0“ – sind einerseits hocheffizient. Anbieter von MES werben mit einer Produktivitätssteigerung von bis zu 20 Prozent. Andererseits bieten sie in der Regel umfangreiche Möglichkeiten der Rückverfolgung, der Personalzeiterfassung oder der Leistungs- und Prämienlohnermittlung. Denn jede Maschine erhält eine eindeutige IP-Adresse, damit sie im Netzwerk identifizierbar und anzusteuern ist. Damit ist die Grundlage für ein durchgängiges Berichtswesen und Controlling gelegt: Denn Unternehmen können so sämtliche Aktivitäten in der Produktion, Maschinenzustände und Stillstandszeiten systematisch protokollieren und analysieren. Da hierbei auch personenbezogene Daten erfasst werden, wird sowohl der Arbeitsprozess als auch jeder einzelne Mitarbeiter durch und durch transparent.
Für den Betriebsrat bedeutet diese Entwicklung in mehrfacher Hinsicht eine große Herausforderung. Bei einem MES handelt es sich um ein IT-System, das gemäß § 87.1 (6) BetrVG mitbestimmungspflichtig ist. Bisherige Vereinbarungen, die zu Einzelsystemen (z. B. MDE oder BDE) in der Vergangenheit abgeschlossen wurden, sind in eine MES-BV zu überführen. Damit allein ist es aber nicht getan: Denn da mit der Einführung von MES in der Regel auch eine Veränderung der Produktionsprozesse einhergeht, sind auch zentrale mitbestimmungspflichtige Fragen der Arbeitsorganisation betroffen. Über die Zusammenführung bestehender Betriebsvereinbarungen hinaus sollte die Interessenvertretung darauf achten, dass sie sowohl bei der Erstellung von Kennziffern, Berichten und Plantafeln als auch bei allen Planungen zu Prozessverbesserungen eingebunden ist. Die TBS NRW unterstützt die Interessenvertretungen bei der Gestaltung der MES vor Ort ebenso wie bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen mit Kompetenz und großer Erfahrung.
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in der Broschüre „Neues Produktionssystem - flexible Standards, gute Arbeit? Bewertungsraster für Betriebsräte“ finden Sie in Kapitel 13, „Informations- und Kommunikationstechnik in der Produktion“, Bewertungskriterien zur Ausgestaltung von IT Systemen. Diese Kriterien unterstützen bei der Einschätzung, z. B. eines MES Systems. „Gute“ IKT-Systeme dienen den Anwendern und Nutzern zur Vorbereitung, Ausführung, Prüfung und Nachjustierung ihrer Arbeit, insbesondere zur Entscheidungsunterstützung. Schlechte IKT-Systeme verlangen ein hohes Maß an Anpassung seitens der Anwender und Nutzer an die Systeme. Sie zwingen ihnen vorgegebene Prozesse und Arbeitsweisen auf.