Beschreibung
Interessenvertretungen, deren Arbeitgeber unter die KRITIS-Regelungen fallen, haben deren Umsetzung zu überwachen – zumindest insofern diese auch dem Schutz der Interessen der Beschäftigten dienen. Die konkrete Ausgestaltung von Arbeitsabläufen, Überwachungstechnologien oder Schutzmaßnahmen berührt außerdem den Bereich der Mitbestimmung. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, sollen Interessenvertretungen mit den nötigen Kenntnissen über die tatsächlichen Vorgaben des Gesetzgebers sowie die verbleibenden Gestaltungsspielräume ausgestattet werden.
Ziel
Du lernst den Geltungsbereich der kritischen Infrastruktur, die Vorgaben der BSI-Kritisverordnung und des IT-Sicherheitsgesetzes sowie die relevanten europäischen Vorgaben (z. B. NIS-2, CER-Richtlinie) kennen. Du erhältst einen Überblick über die geforderten Maßnahmen wie Sicherheitssysteme und Notfallpläne.
Themen
- Wer zählt zur kritischen Infrastruktur?
- Was geben BSI-Kritisverordnung und IT-Sicherheitsgesetz vor?
- Was ist ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)?
Bemerkungen
Dieses Seminar wird vom DGB Bildungswerk NRW organisiert. Sie melden sich über die TBS NRW zu dem Seminar an und wir leiten Ihre Daten an das DGB-Bildungswerk NRW weiter.
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Steckbrief
Referenznummer
D11-269495-133
Wann
1. Juni 2026
Wo
Online
Art der Veranstaltung
Online-Seminar
Kosten
285,00 € Seminarkostenpauschale (USt-frei)
Referent*innen
Niklas Hoves
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Datenschutzbeauftragte
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
von profis für profis
Wirtschaftsausschuss-Mitglieder
Freistellungen
Diese Veranstaltung wird nach
37 (6) BetrVG,
42 (5) LPersVG,
54 (1) BPersVG,
16 MAVO,
19 (3) MVG,
179 (4) SGB IX
durchgeführt.
Status
Plätze verfügbar