Beschreibung
Mit der Arbeitsstättenregel für Bildschirmarbeit (ASR A6) gibt es endlich verbindliche Regeln für Bildschirm- und Telearbeitsplätze. Durch Standards für die Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutzmaßnahmen, Anforderungen an Arbeitsplatzausstattung, typische Arbeitsmittel wie Software (-ergonomie) und Hardware sowie Arbeitsumgebungsbedingungen, ist ein großes Gesamtpaket für den Arbeitsschutz geschnürt worden. Trotzdem gibt es bei der Anwendung Feinheiten zu beachten.
Ziel
Das Seminar gibt dir einen Überblick darüber, für welche Arbeitsplätze und Arbeitsformen die ASR gilt und über die wesentlichen Inhalte der neuen Regel. Tipps und Tricks für die Anwendung als Interessenvertretung werden diskutiert.
Themen
- Einordnung der ASR A6 in die Arbeitsschutzlogik
- Erklärung des Geltungsbereichs
- Kurzvorstellung wichtiger Inhalte
- Diskussion von eigenen Beispielen und Praxistipps
Bemerkungen
Dieses Seminar wird vom DGB Bildungswerk NRW organisiert. Sie melden sich über die TBS NRW zu dem Seminar an und wir leiten Ihre Daten an das DGB-Bildungswerk NRW weiter.
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Steckbrief
Referenznummer
D11-259476-133
Wann
5. März 2025
Wo
Online
Art der Veranstaltung
Online-Seminar
Kosten
265,00 € Seminarkostenpauschale (USt-frei)
Referent*innen
Svenja Budde
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Schwerbehindertenvertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
von profis für profis
Freistellungen
Diese Veranstaltung wird nach
37 (6) BetrVG,
42 (5) LPersVG,
54 (1) BPersVG,
16 MAVO,
19 (3) MVG,
179 (4) SGB IX
durchgeführt.
Status
Plätze verfügbar
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