Beschreibung
Betriebsräte und Unternehmen, die ihre Arbeitszeitmodelle gesundheitsgerecht weiterentwickeln wollen, stehen vor der Herausforderung, Belastungsfaktoren zu identifizieren. Das Arbeitsschutzgesetz sieht hierfür die Gefährdungsbeurteilung vor. Laut § 5 Arbeitsschutzgesetz sind alle Gefährdungen, denen Beschäftigte im Betrieb unterliegen, zu beurteilen. Tatsächlich bleiben viele Themen in den betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen unterrepräsentiert. Dazu gehört u.a. die Arbeitszeitgestaltung. Häufig fehlen für die Umsetzung jedoch gerade dafür handhabbare Methoden.
Ziel
Im Seminar wird der Stand der Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitszeitgestaltung in den Betrieben und Dienststellen der Teilnehmenden diskutiert und unterschiedliche Instrumente der Gefährdungsbeurteilung Arbeitszeit betrachtet. Zielsetzung ist dabei, sowohl die potentiellen Gefährdungen aufgrund der Arbeitszeitgestaltung als auch Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung Arbeitszeit kennenzulernen.
Themen
- Gesundheitliche Belastungen aufgrund von Arbeitszeit
- Einstieg in das Thema Gefährdungsbeurteilung sowie rechtlicher Überblick zu Arbeitsschutz und Mitbestimmung
- Instrumente der Gefährdungsbeurteilung Arbeitszeit
- Erprobung des TBS-Verfahrens zur Gefährdungsbeurteilung Arbeitszeit
Bemerkungen
Dieses Seminar wird vom DGB Bildungswerk NRW organisiert. Sie melden sich über die TBS NRW zu dem Seminar an und wir leiten Ihre Daten an das DGB-Bildungswerk NRW weiter.
Seminar-Steckbrief
Seminarnummer
D11-249522-133
Wann
24. April 2024
Wo
Dortmund
Art der Veranstaltung
Präsenz-Seminar
Kosten
395,00 € Seminarkostenpauschale (USt-frei)
+ ca. 69 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*innen
Stefani Mehring
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
von profis für profis
Freistellungen
Dieses Seminar wird nach
37 (6) BetrVG,
42 (5) LPersVG,
54 (1) BPersVG,
16 MAVO,
19 (3) MVG
durchgeführt.
Status
wenige Plätze verfügbar
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