Beschreibung
Seit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes führen viele Unternehmen und Behörden eigene IT-Systeme ein, um den vorgeschriebenen internen Meldekanal bereitzustellen. Dabei haben Betriebs- und Personalräte zwar nicht über das „Ob“, wohl aber über das „Wie“ mitzubestimmen. Was sollte im Rahmen einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden?
Ziel
Du erhältst einen Überblick über die wichtigsten Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes, die Anforderungen an interne Meldestellen und Meldekanäle sowie die Möglichkeiten der Mitbestimmung.
Themen
- HinSchG und weitere relevante gesetzliche Grundlagen
- Mitbestimmung von elektronischen Einrichtungen und Überwachung des Hinweisgeberschutzes
- Beteiligung bei Ermittlungen und Mitarbeitendenkontrollen
Bemerkungen
Dieses Seminar wird vom DGB Bildungswerk NRW organisiert. Sie melden sich über die TBS NRW zu dem Seminar an und wir leiten Ihre Daten an das DGB-Bildungswerk NRW weiter.
Seminarzeit: 09:00 - 12:00 Uhr
Steckbrief
Referenznummer
D11-249454-133
Wann
31. Oktober 2024
Wo
Online
Art der Veranstaltung
Online-Seminar
Kosten
265,00 € Seminarkostenpauschale (USt-frei)
Referent*innen
Niklas Hoves
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Datenschutzbeauftragte
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
von profis für profis
Wirtschaftsausschuss-Mitglieder
EDV-/IT-Ausschuss-Mitglieder
Freistellungen
Diese Veranstaltung wird nach
37 (6) BetrVG,
42 (5) LPersVG,
54 (1) BPersVG,
16 MAVO,
19 (3) MVG
durchgeführt.
Status
Plätze verfügbar
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