Beschreibung
Der Arbeitgeber muss initiativ werden und Beschäftigten nach langer Krankheit ein wirksames betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2, SGB IX anbieten. Der Erfolg und das Vertrauen hängen dabei maßgeblich von den einzelnen Schritten im BEM ab. Wer führt die Eingliederungsgespräche, wer ist daran beteiligt? Kennen alle gesetzlich genannten Akteur*innen ihre Aufgaben? Werden alle Rehabilitationsträger eingebunden, um sachliche, technische und finanzielle Unterstützung einzuholen? Wie wird mit den personenbezogenen Daten umgegangen? Erfolgt eine Trennung von Personal- und BEM-Akte – und welche Daten dürfen überhaupt in welche Akte? Kennt die betriebliche Interessenvertretung ihre umfassenden Mitbestimmungsrechte? Und schließlich: Stellt der Abschluss einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung eine Verbindlichkeit in Ablauf und Maßnahmengestaltung dar?
Ziel
Im Seminar werden die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für betriebliche Interessenvertretungen sowie die Aufgaben und Rollen der gesetzlichen Akteur*innen vermittelt.
Themen
- Von der Feststellung der BEM-Berechtigung bis zur erfolgreichen Eingliederung
- Die Rolle der betrieblichen Interessenvertretung im BEM-Prozess
- Wer gehört ins BEM-Team?
- BEM-Gespräche und Maßnahmenfindung
- Schutz personenbezogener Daten
- Rechte und Pflichten im BEM sowie Blick auf die aktuelle Rechtsprechung
- Leistungskatalog der Rehabilitationsträger: Strategien zur Inanspruchnahme von externen Leistungen
- Eckpunkte einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zum BEM
Bemerkungen
Dieses Seminar wird vom DGB Bildungswerk NRW organisiert. Sie melden sich über die TBS NRW zu dem Seminar an und wir leiten Ihre Daten an das DGB-Bildungswerk NRW weiter.
Seminar-Steckbrief
Seminarnummer
D11-239532-133
Wann
8.
bis 9. November 2023
Wo
Dortmund
Art der Veranstaltung
Präsenz-Seminar
Kosten
760,00 € Seminarkostenpauschale (USt-frei)
+ ca. 245 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*innen
Katja Köhler,
Svenja Budde
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Schwerbehindertenvertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
von profis für profis
Arbeitsschutzausschuss
Freistellungen
Dieses Seminar wird nach
16 MAVO,
19 (3) MVG,
179 (4) SGB IX,
37 (6) BetrVG,
42 (5) LPersVG,
54 (1) BPersVG
durchgeführt.
Status
wenige Plätze verfügbar
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