Ziel
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtslage zur Arbeit der Interessenvertretung unter den Bedingungen der Maßnahmen zur Bewältigung der Corona- Krise (Schwerpunkt „Virtuelle Interessenvertretung“). Darüber hinaus werden Möglichkeiten der technischen Unterstützung z.B. durch Videokonferenzsysteme und deren Regelung erörtert.
Inhalt
- Sitzung per Telefon- oder Videokonferenz
- Geeignete technische Lösungen (Video- und Telefonkonferenzsysteme), Datenschutz
- Vorgehen zur Sitzungsorganisation, Dokumentation
- Digitale Abstimmungen und Beschlüsse
- Betriebs- und Personalversammlungen digital durchführen
- Mit ein paar Klicks Beteiligung digital organisieren
- Formen direkter digitaler Beteiligung z.B. bei virtuellen Betriebsversammlungen in Echtzeit alle einbinden
- Tools für die direkte Beteiligung der Beschäftigten
- Erfahrungsaustausch beim Einsatz unterschiedlicher Systeme
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen
FreistellungsgrundDie Rechtsgrundlage zur Teilnahme, Freistellung und Kostenübernahme bezieht sich auf § 37 Abs. 6 BetrVG, § 42 Abs. 5 LPVG NRW, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 19 Abs. 3 MVG, § 16 Abs. 1 MAVO.
BemerkungenDieses Online-Seminar wird vom DGB Bildungswerk NRW organisiert. Sie melden sich über die TBS NRW zu dem Online-Seminar an und wir leiten Ihre Daten an das DGB-Bildungswerk NRW weiter.
Ihre Wege zur Anmeldung:
- direkt per Anmelde-Formular,
- per Fax 0211 / 17 93 10-29 oder
- per E-Mail unter tbs-rheinland@tbs-nrw.de
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die TBS Düsseldorf unter der Infoline 0211 / 179310 17
Während des Oneline-Seminars können Fragen gestellt werden.
Die Anzahl der Teilnehmenden ist begrenzt!