Beschreibung
Das Thema Datenschutz macht einen großen Teil der Mitbestimmung bei IT-Systemen aus. Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen dazu enthält die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für den Arbeitnehmerdatenschutz ist seitdem das ergänzende neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von Bedeutung. Welche Schutzrechte sind dort festgeschrieben? Welche Spielräume für Regelungen gibt es? Welche Maßstäbe legt das Datenschutzrecht für die Qualität von Betriebsvereinbarungen fest?
Ziel
Die Teilnehmenden lernen die für den Arbeitnehmerdatenschutz relevanten Bestimmungen kennen. Zudem werden Handlungsansätze für Betriebsräte und Regelungsbereiche von Betriebsvereinbarungen erläutert.
Themen
- Grundprinzipien der DSGVO
- Bestimmungen zum Arbeitnehmerdatenschutz (DSGVO und BDSG)
- Stellung und Aufgabe betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Aufsichtsbehörde
- Besondere Verarbeitungssituationen (u.a. Videoüberwachung, Datenübermittlung im Konzern)
- Pflichten des Unternehmens und Rechte der betroffenen Personen
- Bedeutung für den Datenschutz des Betriebsrats
- Verhältnis von Mitbestimmung und Datenschutz
- Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats beim Thema Datenschutz
- Bedeutung für Betriebsvereinbarungen und notwendige Regelungsbereiche
- Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Bemerkungen
Dieses Seminar wird vom DGB Bildungswerk NRW organisiert. Sie melden sich über die TBS NRW zu dem Seminar an und wir leiten Ihre Daten an das DGB-Bildungswerk NRW weiter.
Seminar-Steckbrief
Seminarnummer
D11-249546-133
Wann
8.
bis 9. Oktober 2024
Art der Veranstaltung
Präsenz-Seminar
Übernachtung
Ja
Kosten
840,00 € Seminarkostenpauschale (USt-frei)
+ ca. 229 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*innen
Hannes Pankratz,
Simon Ernst
Zielgruppen
Betriebsräte
Datenschutzbeauftragte
von profis für profis
Freistellungen
Dieses Seminar wird nach
37 (6) BetrVG
durchgeführt.
Status
wenige Plätze verfügbar
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Plätze verfügbar
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Plätze verfügbar
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