Beschreibung
Eine Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und Betriebsärzte ist verpflichtend geregelt. Grundlage hierfür ist das Arbeitssicherheitsgesetz. Die DGUV Vorschrift 2 gibt konkrete Handlunsgsanweisungen für die betriebliche Betreuung. Wie können Betriebs- und Personalräte die Zusammenarbeit gestalten und von der externen Expertise profitieren? Wie können Interessenvertretungen deren Arbeitsplanung mitgestalten? Gibt es Einflussmöglichkeit auf die Auswahl externer Dienstleister?
Ziel
Die Teilnehmenden erhalten Kenntnisse über die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte. Die Teilnehmenden lernen ihren Handlungsspielraum für die Gestaltung der Zusammenarbeit kennen und reflektieren ihre Zusammenarbeit und mögliche Verbesserungsbedarfe.
Themen
- Rechtliche Grundlagen: Arbeitsssicherheitsgesetz
- DGUV Vorschrift 2
- Praxisbeispiele und eigene Reflexion
- Betriebs- und Dienstvereinbarung zum Einsatz der FaSi und Betriebsärzte gestalten
Bemerkungen
Dieses Seminar wird vom DGB Bildungswerk NRW organisiert. Sie melden sich über die TBS NRW zu dem Seminar an und wir leiten Ihre Daten an das DGB-Bildungswerk NRW weiter.
Seminarzeit: 9:00 bis 12:00 Uhr
Seminar-Steckbrief
Seminarnummer
D11-249469-133
Wann
11. September 2024
Wo
Online
Art der Veranstaltung
Online-Seminar
Kosten
265,00 € Seminarkostenpauschale (USt-frei)
Referent*innen
Katja Köhler,
Svenja Budde
Zielgruppen
Betriebsräte
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
von profis für profis
Freistellungen
Dieses Seminar wird nach
37 (6) BetrVG,
42 (5) LPersVG,
54 (1) BPersVG
durchgeführt.
Status
Plätze verfügbar
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