Zeitarbeit zeichnet sich häufig durch kurzfristige und vergleichsweise belastende Tätigkeiten aus. Die ständig wechselnden Einsätze erzeugen Herausforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, einem Kerngebiet der betrieblichen Mitbestimmung.
Die Umsetzung geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen birgt dabei einige Besonderheiten mit sich, da die Verantwortung darüber zwischen Verleih- Entleihbetrieb geteilt wird. Zwar liegt sie grundsätzlich bei der Zeitarbeitsfirma, die konkrete Umsetzung findet aber im Einsatzbetrieb statt und betrifft auch dort die verantwortliche Interessenvertretung.
Das neue Schulungsangebot soll Klarheit darüber schaffen, wie diese geteilte Verantwortung in der Praxis erfüllt werden kann. Interessenvertretungen bekommen einen Überblick über die genauen Zuständigkeiten und lernen die Prozesse so zu begleiten, dass ein wirksamer Arbeitsschutz für die gesamte Belegschaft gelingen kann.
Inhalt
- Das Dreiecksverhältnis in der Zeitarbeit
- Belastungen von Zeitarbeitskräften
- Arbeitsschutzpflichten von Entleih- und Verleihbetrieb
- Arbeitsschutz in der Zeitarbeit
- Handlungsmöglichkeiten als Betriebsrat
Dauer: 2 Stunden inkl. Pause.
Buchen Sie jetzt die neue Online-Schulung am 6. September 2023
Kontakt
Mail: tbs-zeitarbeit@tbs-nrw.de
Telefon: 0211 17 93 10 22
Homepage: www.zeitarbeit.nrw.de