Die TBS-Berater Alfredo Virgillito und Nils Bremhorst über die Gestaltung von KI in Unternehmen gemäß den Bestimmungen des neuen europäischen KI-Gesetzes
Rahmenvereinbarungen sind freiwillige Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die den Abschluss von konkreten Betriebsvereinbarungen erleichtern sollen. Zur Vorbereitung hilft es, sich im Gremium oder auch in abteilungsübergreifenden Gruppen mit Beteiligten aus Führung, Personalabteilung, IT-Abteilung und Gremien der Mitbestimmung darüber auszutauschen. Weil das europäische KI-Gesetz (EU AI Act) etappenweise veröffentlicht wird, ist es sinnvoll, zunächst Leitlinien zu erarbeiten, wie die Umsetzung von KI im Unternehmen gestaltet werden soll. Sie dienen als Orientierungs- und Entscheidungshilfe und können eine KI-Rahmenvereinbarung vorstrukturieren. In diesem Beitrag soll die Relevanz von Leitlinien und ihre Erstellung als ein Baustein für eine menschenzentrierte Gestaltung von Künstlicher Intelligenz (KI) im betrieblichen Kontext dargestellt werden.
Die Gestaltung von KI in Unternehmen nach den Bestimmungen des neuen europäischen KI-Gesetzes (EU AI Act)
Der EU AI Act ist im Juni 2024 in Kraft getreten. Dieses KI-Gesetz zielt darauf ab, ein umfassendes und einheitliches Regelwerk für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union zu schaffen und das Fundament für bessere Bedingungen hinsichtlich der Entwicklung und Nutzung von KI in der EU zu legen.
Im Rahmen des KI-Gesetzes werden verschiedene Rollen definiert, die insbesondere für die Verwendung von KI in Betrieben relevant sind. Die Firmen, die KI entwickeln, sind hierbei in der Rolle des Anbieters und z. B. dafür verantwortlich, dass die KI-Produkte gewissen Standards in puncto Sicherheit, Transparenz und Nicht-Diskriminierung entsprechen. Firmen haben als Betreiber die Verantwortung dafür, KI-Systeme den Leitlinien der EU entsprechend in die Arbeitsstrukturen einzuführen. Der Handlungsbedarf verbleibt daher nicht bloß bei den Anbietern. Auch Betreiber haben bei der Ausgestaltung eines KI-Systems dafür Sorge zu tragen, dass es z. B. nicht diskriminiert.
Ein Beispiel: Ein Betrieb führt einen Chatbot ein. Dieser Chatbot wird mit firmeneigenen Daten gespeist und soll Mitarbeitenden als Assistent zur Verfügung stehen. In der Ausgestaltung des Chatbots wäre dann darauf zu achten, dass die Ausgaben u. a. nicht diskriminieren. Der Anbieter der KI und der Betreiber müssen gleichermaßen sicherstellen, dass das ausführende System den Anforderungen der EU entsprechen.
Das Instrument der KI-Leitlinien liefert nicht nur die Leitplanken, entlang derer Verständnis, Orientierung und Impulse im Umgang mit KI-Tools abgeleitet werden können. Leitlinien ermöglichen einen Einstieg in das Thema und sind eine wichtige Entscheidungshilfe. Sie dienen als Basis für eine kontinuierliche Diskussion über KI im Betrieb, die alle Interessengruppen mit einschließen kann.
Wie erstellt man Leitlinien und worauf ist zu achten?
Die Erstellung der KI-Leitlinien sollte ein gemeinsames Vorhaben aller unternehmensinternen Interessengruppen sein, z. B. Personen aus Interessenvertretung, Geschäftsführung, IT-Abteilung und Personalabteilung sowie Datenschutzbeauftragte. Vorteile eines solchen sozialpartnerschaftlichen Vorgehens sind zweierlei: Zum einen kann man im Vorfeld schon Unterschiede und Gemeinsamkeiten der einzelnen Stakeholder im Betrieb erfassen. Zum anderen lassen sich aus diesen gemeinsam erzielten Ergebnissen einfache Verhandlungsfelder für eine KI-Rahmenvereinbarung ableiten. Gemeinsam sollte man sich über die Zielsetzung der Leitlinien und den Erwartungshorizont klar werden. Dies kann in einem oder mehreren gemeinsamen Workshops geschehen. Hier beispielhaft einige Themen der KI-Leitlinien, die in der Praxis jetzt schon in den Unternehmen und Dienststellen diskutiert werden:
- Menschliche Autonomie: KI sollte die menschliche Autonomie respektieren. KI sollte keine Kontrollinstanz darstellen, sondern als Werkzeug die Beschäftigten in ihrer Arbeit unterstützen.
- Sicherheit: KI sollte sicher sein und keinen Schaden für Menschen verursachen.
- Datenschutz: Datenschutzrechte sollten respektiert und geschützt werden.
- Transparenz: Der Einsatz von KI sollte transparent und verständlich für alle Interessengruppen sein. Entscheidungen von KI-Systemen sollten erklärbar und nachvollziehbar sein.
- Fairness: Gerechtigkeit und Nichteinschränkung der Chancen sollten gewährleistet sein.
- Qualifikationen: Aufbau der erforderlichen Qualifikationen und KI-Kompetenzen im Betrieb.
Gerne stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Expertise beratend zur Seite
Leitlinien sollen einen positiven, angestrebten Zielzustand beschreiben. Die Leitlinien können über Schutzziele konkretisiert werden. Diese markieren „rote Linien“, die auf keinen Fall von der KI im Unternehmen überschritten werden sollten. Schließlich können Maßnahmen beschrieben werden, wie Schutzziele abgesichert und deren Einhaltung ggf. überprüft werden können. Nur durch ein bewusstes Handeln im Sinne der gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligten kann die menschenzentrierte Integration von KI in Betrieben erfolgreich und im Einklang mit den ethischen und rechtlichen Standards der EU erfolgen. Gerne stehen wir Ihnen hier beratend zur Seite.