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Bundesrat fordert Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung

Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat eine Entschließung zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung verabschiedet. Darin weist er auf eine alarmierende Entwicklung hin. Die Anzahl der Betriebsratsgremien ist seit dem Jahre 2000 ebenso drastisch gesunken wie die Anzahl der durch einen Betriebsrat vertretenen Beschäftigten. Weil Betriebsräte ein zentraler Baustein der demokratischen Gesellschaft seien, gilt es sie zu stärken und ihre Mitwirkungsrechte zeitgemäß auszugestalten. 

Deshalb fordert der Bundesrat in seinem Entschließungsantrag die Bundesregierung dazu auf, das Betriebsverfassungsgesetz grundlegend zu überarbeiten. Ziel ist es, das Gesetz an die Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt anzupassen und die Rechte von Betriebsräten zu stärken. Die geltenden Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) werden, so stellt der Bundesrat in seinem Entschließungsantrag fest, den tatsächlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Betriebsratsarbeit „nicht mehr in ausreichendem Maße gerecht.“

Bundesrat: Mitbestimmung stärken, Betriebsratsarbeit schützen

Insbesondere fordert der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, die folgenden Punkte in den Blick nehmen:

  • Anwendungsbereich
    Der Arbeitnehmerbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sei zu überarbeiten und der Anwendungsbereich um arbeitnehmerähnliche Personen zu erweitern
  • Mitbestimmungsrechte
    Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates zum Umgang mit Beschäftigtendaten sind verlässlich zu gestalten – insbesondere in Hinblick auf die KI und mobile Arbeit. Zudem sei dem Betriebsrat im Falle eines Betriebsüberganges ein Beratungsrecht entsprechend § 111 Satz 1 und 2 BetrVG einzuräumen.

Zudem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen,

  • wie der Gesetzgeber den Betriebsbegriff präzisieren kann, damit Beschäftigte auch angesichts neuer digitaler Geschäftsmodelle einen örtlich erreichbaren Betriebsrat gründen können,
  • welche Regelungen insbesondere in der Gründungsphase wirksam vor der gezielten Behinderung von Betriebsratsarbeit schützen können,
  • wie sich die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Personalplanung und -bemessung verbessern lassen,
  • wie die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Hinblick auf die sich wandelnden Anforderungen an Qualifizierung und Weiterbildung weiterentwickelt werden können,
  • welche gesetzlichen Regelungen digitale Formate bei Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit erleichtern können,
  • wie Betriebsräte ein Nutzungsrecht für betriebliche Kommunikationsmittel und Technik erhalten können – etwa für hybride Sitzungen und Wahlverfahren oder zur Information der Belegschaft,
  • ob und inwiefern die Regelungen zur Betriebsänderung nach § 111 Satz 3 BetrVG erweitert werden sollten.

Jetzt ist die Bundesregierung am Zug

Ein Entschließungsantrag des Bundesrates besitzt keine rechtlich verbindliche Wirkung. Die Bundesregierung ist nicht verpflichtet, den darin formulierten Forderungen nachzukommen. Aber dennoch hat dieser Antrag politisches Gewicht, weil sie öffentlichkeitswirksam auf Missstände aufmerksam macht und der Impuls von einem zentralen Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland ausgeht.

Besonders erfreulich ist, dass der Bundesrat die Arbeit des Betriebsrats äußerst positiv würdigt: Betriebsräte gestalten Arbeitsbedingungen zukunftsfähig, stärken das Vertrauen der Beschäftigten und fördern ein gutes Betriebsklima. Durch ihre Arbeit leisten sie zudem einen wichtigen Beitrag zur Krisenfestigkeit, zur Innovationsfähigkeit sowie zum nachhaltigen Erfolg von Unternehmen. 

Der Entschließungsantrag des Bundesrates ist ein echter Meilenstein. Nun bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung darauf reagiert. In Sachen Mitbestimmung bleibt es spannend.

Beitrag von
Claudia Hägele | Beraterin
0173 209 77 63
claudia.haegele@tbs-nrw.de
Ulrich Elsbroek | Marketing-Texter und Germanist | Elsbroektexte