Drei Fragen an den TBS-Experten Hannes Pankratz über die Gestaltungsmöglichen der Interessenvertretungen beim betrieblichen Umweltschutz
Lieber Hannes, das Thema „Dekarbonisierung“ ist in aller Munde. Was verstehen wir konkret darunter?
Carbon ist ein anderes Wort für Kohlenstoff, unter Dekarbonisierung versteht man also die Reduzierung der Emissionen an Kohlenstoffdioxid (CO2). CO2 gilt als eines der wichtigsten Treibhausgase und hat sich über Jahrhunderte in der Atmosphäre stabil gehalten – und somit auch das Klima der Erde. Die Industrialisierung und die damit einhergehende Verbrennung fossiler Energien verursachen ein Ansteigen der Treibhausgase und damit eine Klimaerwärmung. Die Folge sind zum Beispiel lange Trockenperioden oder Starkregenereignisse. Bei der Dekarbonisierung geht es darum, die Emissionen bis zur CO2-Neutralität „herunterzufahren“.
Welche Einflussmöglichkeiten hat die Interessenvertretung bei diesem Thema?
Die Gestaltung einer ökologischen Ausrichtung ist für Unternehmen wettbewerbs- und zukunftsrelevant. Sie gelingt besonders dann, wenn die Beschäftigten aktiv daran mitwirken. Hier spielt die Interessenvertretung eine wichtige Rolle. Zwar hat sie rein rechtlich keine erzwingbaren Initiativrechte. Dennoch hat sie Möglichkeiten, das Thema auf die Agenda zu setzen. So sind Betriebs- und Personalräte gesetzlich aufgefordert, Einfluss auf eine umweltschützende Gestaltung betrieblicher Abläufe zu nehmen. Dies können sie, indem sie etwa beim Arbeitgeber auf Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes hinwirken. Solche Maßnahmen können sehr vielfältig sein. Hierzu gehören beispielsweise die Verwendung von umweltschonenden Betriebsmitteln, Abfallverringerungen oder die Benennung einer umweltschutzbeauftragten Person.
Die TBS bietet ein Seminar zu dem Thema an. Welche Inhalte nehmen Interessensvertretungen dabei mit?
In unserem Seminar vermitteln wir Grundlagen zum betrieblichen Umweltschutz. Wir werden mit den Teilnehmenden Möglichkeiten erarbeiten, wie sie sich effektiv einbringen können. Hierbei stehen Einflussmöglichkeiten auf den Energie- und Ressourcenverbrauch sowie konkrete Handlungsoptionen der Interessenvertretungen im Fokus. Als Ergebnis des Seminars halten wir mögliche Regelungspunkte einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung als Startpunkt für die betriebliche Umsetzung fest.