| Lesedauer: 4 Minuten

Desk-Sharing: Ein Thema für die Interessenvertretung

3 Fragen an die TBS-Berater:innen Claudia Hägele und Peter Stoverink

Ortsflexible Arbeitsformen wie mobile Arbeit oder Home-Office sind in sehr vielen Unternehmen Thema der Stunde. Kaum werden diese Modelle umgesetzt, fällt auf: Betriebsräume und individuell eingerichtete Arbeitsplätze bleiben häufig ungenutzt. Das führt zu neuen Arbeitsplatz- und Raumkonzepten. Eines davon lautet: Desk-Sharing. Ein neues Thema für die Interessenvertretung.

Was ist Desk-Sharing und warum reden so viele davon?

Claudia Hägele: Beim Desk-Sharing haben die Beschäftigten keinen festgelegten eigenen Arbeitsplatz. Sie suchen oder buchen ihn im Extremfall täglich neu. Eine Entwicklung mit Vor- und Nachteilen. So fördert Desk-Sharing die Kommunikation zwischen den Mitarbeiter:innen. Auch der Abbau von starren Hierarchien kann durch Desk-Sharing vorangetrieben werden. Eine häufige Triebfeder auf Arbeitgeberseite ist der Wunsch nach Flächenreduktion zur Senkung von Gebäude- oder Betriebskosten.

Was bedeutet Desk-Sharing für die Beschäftigten?

Peter Stoverink: Veränderungen wie die Einführung von Desk-Sharing können zu positivem wie negativem Stress führen. Einige freuen sich über die neue Arbeitsform, andere hingegen lehnen Desk-Sharing strikt ab. Desk-Sharing kann im Zusammenhang mit einer Open-Space-Fläche die Belastungen schnell vergrößern. Vorbeilaufende Kolleg:innen stören die Konzentration, die Geräuschkulisse steigt und das ständige Gefühl einer Beobachtung macht sich breit. Erhebliche Störfaktoren, die der Regelung bedürfen.

Claudia Hägele: Auch eine gute Organisation und Planung haben hohe Priorität. Welcher Schreibtisch ist wann frei? Was passiert, wenn ein gebuchter Platz leer bleibt? Wie lang im Voraus darf reserviert werden? Und nicht zuletzt: Welche Sharingquote gilt, also: Wie ist das Verhältnis der Mitarbeiter:innen zu den vorhandenen Arbeitsplätzen festgelegt? Viele Fragen, die eine Übereinkunft benötigen. Häufig wird hierfür ein digitales Buchungssystem benutzt. Das soll die bestmögliche Auslastung der Arbeitsplätze und eine zeitsparende Koordination der Platzsuche im Büro sicherstellen.

Welche Mitbestimmungsrechte haben Betriebsräte?

Claudia Hägele: Je nach Art und dem Umfang des Desk-Sharing-Konzeptes kommen mehrere Mitbestimmungsrechte in Frage. Ein Beispiel wäre der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz. Vor der Einführung von Desk-Sharing ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zwingend erforderlich und mitbestimmungspflichtig.

Peter Stoverink: Zudem muss beim Thema Desk-Sharing auch immer unweigerlich das Thema „Home-Office“ mitgedacht werden. Wenn es nicht ausreichend Arbeitsplätze gibt, müssen Beschäftigte mobil arbeiten. Und seit der Modernisierung des BetrVG ist gemäß § 87 (1) 14 die Ausgestaltung von mobiler Arbeit mitbestimmungspflichtig.

Sie haben Fragen zum Thema Desk-Sharing?
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.