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Entgelttransparenzgesetz: Was Betriebsrat und Personalrat jetzt im Blick haben müssen 

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) soll gleiche Bezahlung für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicherstellen. Dazu schafft es mehr Transparenz über Gehaltsstrukturen, stärkt Auskunftsrechte der Beschäftigten und soll helfen, diskriminierende Entgeltunterschiede aufzudecken und zu beseitigen. Das Gesetz gilt für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. 
 

Für Interessenvertretungen ergeben sich daraus klare Aufgaben. Beschäftigte können Auskunft über die Vergütung vergleichbarer Tätigkeiten verlangen. Der Betriebsrat oder Personalrat kann sie dabei unterstützen und auf eine korrekte Durchführung achten. Gleichzeitig sollten bestehende Entgeltstrukturen regelmäßig geprüft werden. Wichtig ist, dass Kriterien nachvollziehbar, diskriminierungsfrei und einheitlich angewendet werden.  
 

In größeren Organisationen können Entgeltanalysen eingeführt werden. Der Betriebsrat oder Personalrat kann solche Verfahren anstoßen und aktiv begleiten. Zudem sollten die bestehenden Mitbestimmungs- oder Beteiligungsrechte genutzt werden, um faire Entgeltgrundsätze durchzusetzen.  

Wichtig hierbei: Transparenz entsteht nicht von allein. Deshalb ist es wichtig, Kolleginnen und Kollegen zu informieren, zu sensibilisieren und sie zu ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen. 
Das Entgelttransparenzgesetz ist mehr als ein Auskunftsanspruch – es ist ein Auftrag zur aktiven Gleichstellung.  
 

Dein Quick-Check für faire Bezahlung 

Folgende Fragen können Gremien helfen in das neue Handlungsfeld einzusteigen: 

Sind Gehaltsregeln klar und nachvollziehbar? 

  • Gibt es Kriterien für „gleichwertige Arbeit“?
  • Werden Regeln einheitlich angewandt?
  • Sind Boni/Zulagen transparent geregelt?
  • Gibt es Hinweise auf Ungleichbehandlung?
  • Sind die Entgeltdaten vollständig und aktuell?
  • Kennen Beschäftigte ihr Auskunftsrecht? 

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