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ERP-Migration: Die Kunst, ein Hirn zu transplantieren

TBS-Experte Frank Strecker über Chancen und Risiken bei der Migration in SAP S4/HANA

Größere Änderungen am ERP-System sind für Unternehmen wie eine Hirntransplantation. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Software auf den neuesten Stand gebracht werden muss. ERP steht für Enterprise Resource Planning und hat die Funktion, Ressourcen wie Finanzen, Material, Produkte oder Personal zu verwalten und zu steuern. Wenn dieses System ausfällt, dann ruht auch der Betrieb.

Für die ERP-Systeme der Firma SAP steht mit der Migration von SAP ERP ECC 6 (viele sagen noch R3) zu S4/HANA ein größerer „Upgrade“-Sprung an, manchmal auch der Weg in die Cloud. Trotzdem kann eine Migration auf S4/HANA ein großes oder kleines, längeres oder kürzeres Projekt sein, teuer oder relativ günstig, auch mehr oder weniger riskant. Manches davon ist nicht von Anfang an klar oder ändert sich – deshalb ist es jedenfalls gut, wenn die Mitbestimmung früh in das Projekt eingebunden und regelmäßig auf dem Laufenden gehalten wird.

Übrigens: Im Rahmen der Migration kann eine frühe Projektvereinbarung und Beteiligung im Lenkungsausschuss hilfreich sein.

Renovierung kleinerer Projekte: Die „Brownfield“-Migration

Kleinere Projekte für Altysteme, die nah am SAP-Standard sind, können für die Mitbestimmung unproblematisch sein. So etwa, wenn die bisherigen Funktionen beibehalten bleiben sollen und hierfür bereits eine Betriebsvereinbarung existiert. Im Falle einer solchen „Brownfield“-Migration kann das Gremium vor allem zusehen, dass sich beim Upgrade keine neuen Möglichkeiten der Verhaltens- und Leistungskontrolle einschleichen. Die neue Technik erlaubt es, große Datenmengen im ERP-System zu sammeln, ohne auf ein so genanntes „Data Warehouse“ zugreifen zu müssen. Deshalb lassen sich die bisherigen Regelungen für das „Data Warehouse“ manchmal sinngemäß in die neue ERP-Betriebsvereinbarung übernehmen.

Alles auf dem Prüfstand: Die „Greenfield“-Migration

Die Migration kann aber auch sehr große Veränderungen mit sich bringen. Den Neubau auf der grünen Wiese nennt SAP „Greenfield“. Dabei kommt es vor, alles „auf links zu drehen“. Zuweilen sehen wir, wie Unternehmen im Rahmen der S4/HANA-Migration die bestehenden einzelnen ERP-Systeme vor Ort durch ein konzernweit einheitliches System ersetzen. Früher war so etwas technisch sehr schwierig. In der Cloud geht es nun, und es kann Kosten sparen. Oft ist auch eine konzernweit harmonisierte Arbeitsorganisation mit möglichst einheitlichen Prozessen das Ziel. Davon versprechen sich Konzerne zuverlässigere Bilanzzahlen und auch mehr Einsatzmöglichkeiten für sogenannte künstliche Intelligenz. Bildhaft gesprochen verhält sich das wie die Einführung von Fernwärme für Häuser und Wohnungen, die bis dahin jeweils eigene Heizungen und Warmwasserbereiter hatten. Passen Leitungen, Heizkörper und Regler noch? Braucht man andere oder reichen Adapter? Bei der Ablösung des alten gewachsenen ERP ist das ähnlich, aber sehr viel komplizierter. Denn beim ERP geht es um sehr viele verschiedene Einstellungen, auch um komplizierte Eigenentwicklungen aus der Vergangenheit.

Tipp: Die Nutzung von Cloud-Software oder Künstlicher Intelligenz kann als „Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden“ eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 Satz 3 Nr. 5 BetrVG sein.

ERP-Migration: Chancen und Risiken für die Beschäftigten

Die Umstellung birgt Gefahren: Bei der Vereinheitlichung von Verfahrensweisen oder Stammdaten wie Artikelnummern kann nicht nur eine ERP-Umstellung scheitern. Unzureichende neue Bezeichnungen oder Arbeitsmethoden können zu großen Problemen in Logistik und Produktion führen und den Betrieb gefährden. Für die Beschäftigten und die Mitbestimmung kann sich dieses Risiko zur Chance entwickeln: Wer könnte die neue Welt vom grünen Tisch besser in der realen Welt aufbauen und testen als praktisch erfahrene Beschäftigte?

Auch für einzelne Beschäftigte und Beschäftigtengruppen kann die Vereinheitlichung riskant sein – so etwa, wenn eine Verlagerung der bisherigen Aufgaben dazu führt, dass Arbeitsplätze in einzelnen Betrieben entfallen oder eine Abwertung erfahren. Im Verfahren zur Betriebsänderung kann der Betriebsrat mit den Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft für einen guten Interessenausgleich eintreten und nötigenfalls auch einen Sozialplan erkämpfen. Gerne stehen wir Ihnen zu allen Fragen rund um die ERP-Migration zur Seite und führen auch praxisorientierte Seminare durch.

Hinweis: Betriebsvereinbarungen über das Softwaresystem nach § 87 (1) Nr. 6 und der Interessenausgleich nach § 111, 112 BetrVG haben eine wichtige Aufgabe. Mit ihnen lassen sich Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, der Rationalisierungsschutz und der Schutz vor Abqualifizierung durch Beteiligung der Beschäftigten regeln.