Immer mehr Beschäftigte fragen: Kann oder will ich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten? Oder will ich früher oder später aufhören? Und falls ja, in welchem Umfang ist das möglich? Ist dies geklärt, hilft der Überblick über die möglichen Modelle weiter.
Altersteilzeit: Hat man Anspruch nach dem Altersteilzeitgesetz und stimmt der Arbeitgeber zu, kommen zwei Modelle in Frage: Im Gleichverteilungsmodell arbeitet man durchgängig 50 % der Zeit. Beim Blockmodell wird in der Aktivphase voll und in der gleichlangen Freistellungsphase nicht gearbeitet. Das Gehalt halbiert sich und ist vom Arbeitgeber um mindestens 20 % aufzustocken. Die Höhe dieses Betrages und die Anzahl der Berechtigten regeln spezielle Tarifverträge, z. B. der TV FlexÜ, TV FlexAZ oder der TV Lebensarbeitszeit und Demografie.
Lebensarbeitszeitkonten: Auch Lebensarbeitszeitkonten können zur Reduzierung der Arbeitszeit vor der Rente oder zum Vorruhestand genutzt werden und funktionieren ähnlich wie die Altersteilzeit.
Abfindungslösungen: Manchmal bieten Unternehmen Abfindungsmodelle zum Vorruhestand für ältere Beschäftigte an. Diese kombinieren unter Ausnutzung gesetzlicher Möglichkeiten Leistungen der Arbeitslosenversicherung mit Abfindungssummen.
Teilrenten: Hierbei verzichtet man nach Renteneintritt auf einen Teil der zustehenden Rente und darf in einem größeren Maß hinzuverdienen, z. B. durch die Weiterbeschäftigung in Teilzeit beim bisherigen Arbeitgeber. Im ver.di-Modell „Falter“ reduzieren Beschäftigte ihre Arbeitszeit zwei Jahre vor Renteneintritt und arbeiten zwei Jahre mit Teilrentenbezug über den Eintritt hinaus. Ein Blockmodell gibt es nicht.
Sofern die Modelle nicht tarifvertraglich geregelt sind, ist es Aufgabe der Interessenvertretungen, durch entsprechende Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene für klare Bedingungen zu sorgen. Hierbei unterstützt die TBS gerne.