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Flexible Wege in den Ruhestand: Welche Modelle gibt es?

Immer mehr Beschäftigte fragen: Kann oder will ich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten? Oder will ich früher oder später aufhören? Und falls ja, in welchem Umfang ist das möglich? Ist dies geklärt, hilft der Überblick über die möglichen Modelle weiter.

Altersteilzeit: Hat man Anspruch nach dem Alters­teil­zeit­gesetz und stimmt der Arbeitgeber zu, kommen zwei Mo­del­le in Frage: Im Gleichverteilungsmodell arbeitet man durchgängig 50 % der Zeit. Beim Blockmodell wird in der Aktiv­phase voll und in der gleichlangen Freistellungsphase nicht gearbeitet. Das Ge­halt halbiert sich und ist vom Arbeitgeber um mindestens 20 % aufzustocken. Die Höhe dieses Betrages und die Anzahl der Berechtigten regeln spezielle Tarifverträge, z. B. der TV FlexÜ, TV FlexAZ oder der TV Lebensarbeitszeit und Demo­grafie.

Lebensarbeitszeitkonten: Auch Lebensarbeitszeitkonten können zur Reduzierung der Arbeitszeit vor der Rente oder zum Vorruhestand genutzt werden und funktionieren ähnlich wie die Altersteilzeit. 

Abfindungslösungen: Manchmal bieten Unternehmen Abfindungsmodelle zum Vorruhestand für ältere Beschäftigte an. Diese kombinieren unter Ausnutzung gesetzlicher Mög­lichkeiten Leistungen der Arbeitslosenversicherung mit Abfin­dungssummen.

Teilrenten: Hierbei verzichtet man nach Renteneintritt auf einen Teil der zustehenden Rente und darf in einem größeren Maß hinzuverdienen, z. B. durch die Weiterbeschäftigung in Teilzeit beim bisherigen Arbeitgeber. Im ver.di-Modell „Falter“ reduzieren Beschäftigte ihre Arbeitszeit zwei Jahre vor Renten­ein­tritt und arbeiten zwei Jahre mit Teilrentenbezug über den Ein­tritt hinaus. Ein Blockmodell gibt es nicht.

Sofern die Modelle nicht tarifvertraglich geregelt sind, ist es Aufgabe der Interessenvertretungen, durch entsprechende Ver­einbarungen auf betrieblicher Ebene für klare Bedingungen zu sorgen. Hierbei unterstützt die TBS gerne.