| Lesedauer: 15 Minuten

Hitze am Arbeitsplatz im Freien: Wie schützt euch eine Betriebs- Dienstvereinbarung?

Beschäftigte im Außenbereich sind Hitze direkt ausgesetzt. Klassische Vorgaben zu Raumtemperaturen greifen hier nicht. Umso wichtiger ist eine klare Regelung im Betrieb: Sie legt fest, ab welchen Temperaturen Schutzmaßnahmen einzuleiten sind, welche Maßnahmen der Arbeitgeber umsetzen muss und wie Betriebs- oder Personalräte mitbestimmen. Damit schafft eine Betriebs- und Dienstvereinbarung Verbindlichkeit, schützt Gesundheit und gibt Handlungssicherheit. In diesem Beitrag erfahrt ihr, welche Pflichten bei Hitze am Arbeitsplatz im Freien gelten, welche Mitbestimmungsrechte ihr habt und wie Betriebsrat, Personalrat & Co eine wirksame Vereinbarung auf den Weg bringen.

Warum braucht es eine Vereinbarung für Hitze am Arbeitsplatz im Freien?

Ohne klare Regelungen bleibt Hitzeschutz am Arbeitsplatz oft unvollständig oder wird unterschiedlich umgesetzt. Eine Vereinbarung sorgt dafür, dass:

  • Gefährdungen systematisch erfasst werden – auch draußen,
  • klare Maßnahmen festgelegt sind – statt Einzelfallentscheidungen,
  • Beschäftigte konkret geschützt werden – z. B. vor Hitze und UV-Strahlung,
  • der Arbeitgeber verbindlich handelt – nicht nur reagiert.
     

Für euch als Betriebsrat oder Personalrat bedeutet das: Ihr könnt aktiv gestalten, statt nur nachzufragen.
 

Was muss der Arbeitgeber bei Hitze am Arbeitsplatz im Freien tun?

Auch für Außenarbeitsplätze gilt: Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen – ausdrücklich auch zu Hitze.
Dabei kann er sich an den Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) orientieren:

„Beurteilung der Gefährdungen durch Hitze und Maßnahmen an Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen im Freien, die bei der Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmaßnahmen Hilfestellungen geben“ 

Diese liefern konkrete Anhaltspunkte:

  • wie Gefährdungen ermittelt werden,
  • ab wann Maßnahmen notwendig sind,
  • welche Schutzmaßnahmen geeignet sind.

Diese Empfehlungen sind anerkannte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse. Ihr könnt diese bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung sowie Hitzeschutzmaßnahmen über die Mitbestimmung einfordern.

Wo liegt euer Hebel als Betriebsrat oder Personalrat?

In puncto Arbeit bei Hitze am Arbeitsplatz im Freien habt ihr klare Mitbestimmungsrechte – genauso wie bei Temperaturen in Innenräumen.
Das heißt konkret:

  • Ihr könnt einfordern, dass die Gefährdungsbeurteilung überhaupt durchgeführt wird,
  • Ihr könnt beeinflussen, wie bewertet wird,
  • Ihr legt mit fest, welche Maßnahmen umgesetzt werden.

Welche Hitzestufen gibt es – und was folgt daraus?

Die Regelungen unterscheiden vier Hitzestufen. Entscheidend ist: Mit steigenden Temperaturen wächst die Verbindlichkeit der Maßnahmen.

Bis 26 °C – beobachten und vorbereiten (Hitzestufe 1)

  • Situation im Blick behalten
  • Maßnahmen planen (z. B. Hitzeschutzplan)

Vereinbarungsvorteil: Klar geregelt, wann Vorbereitung beginnt
 

26 °C bis 30 °C – erste Schutzmaßnahmen (Hitzestufe 2)

Empfohlen werden u. a.:

  • Getränke bereitstellen
  • Sonnenschutz organisieren
  • Anpassung von Arbeitstempo und Belastung ermöglichen

Vereinbarungsvorteil: Aus Empfehlungen werden verbindliche Standards

30 °C bis 35 °C – Maßnahmen sind Pflicht (Hitzestufe 3)

Jetzt geht es nicht mehr um „sollte“, sondern um „muss“:

  • Regelmäßiges Trinken (ca. 100–150 ml alle 15–30 Minuten)
  • Verschattung
  • Anpassung von Arbeit und Tempo
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Entwärmungsphasen 

Vereinbarungsvorteil: Kein Spielraum mehr – Schutz wird durchgesetzt

Über 35 °C – Arbeit nur mit wirksamen Schutzmaßnahmen (Hitzestufe 4)

  • Ohne geeignete Maßnahmen ist Arbeit nicht zulässig
  • Tätigkeiten gelten als Hitzearbeit

Vereinbarungsvorteil: Klare Grenze – schützt vor gesundheitsgefährdenden Einsätzen

Gibt es Ausnahmen?

Ja – z. B. wenn Beschäftigte nur kurzzeitig (unter 15 Minuten pro Stunde) bei unter 30 °C arbeiten.
Wichtig: Auch solche Fälle sollten in einer Vereinbarung klar geregelt sein, damit es keine Grauzonen gibt.

Was bringt euch eine konkrete Regelung im Alltag?

Eine gute Vereinbarung sorgt dafür, dass:

  • Maßnahmen nicht vom Wetterbericht oder Vorgesetzten abhängen
  • Beschäftigte wissen, worauf sie Anspruch haben
  • Führungskräfte klare Vorgaben haben
  • Konflikte reduziert werden
  • Gesundheitsschutz wirklich wirkt

Warum wird Hitzeschutz oft unterschätzt?

Hitze ist kein „sichtbares Risiko“ wie Maschinen oder Gefahrstoffe.
Deshalb bleibt sie häufig ein blinder Fleck.

Genau hier liegt eure Rolle: Ihr macht das Thema verbindlich – bevor es zu Belastungen oder Ausfällen kommt.

UV-Strahlung: Worauf muss ich als Betriebsrat oder Personalrat achten?
 

Besonders wichtig: Nehmt zusätzlich die UV-Belastung in den Blick.
Das wird häufig übersehen, gehört aber zwingend dazu. Orientierung bietet euch z. B. die Arbeitsstättenregel A5.1!

Auch hier sind eine mitbestimmte Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzmaßnahmen vorzunehmen. Eine einfache Methode ist es, Gefährdungen durch natürliche UV-Strahlung anhand des UV-Index zu beurteilen. Auf diese Weise können Risiken identifiziert und Maßnahmen abgeleitet werden (siehe Abbildung). Aber auch hier lohnt es sich genauer hinzusehen: Es kann sein, dass weitere Messmethoden für die Gefährdungsbeurteilung notwendig sind, z. B. bei erhöhter UV-Reflexion.
 

Quelle: "Gefährdungsbeurteilung natürlicher UV-Strahlung auf Basis des UV-Index sowie Maßnahmenbeispiele" Quelle: BAuA (2025): Technische Regeln für Arbeitsstätten. Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien. ASR A5.1, S. 7,

Wie könnt ihr konkret starten?

  • Gefährdungsbeurteilung zum Thema Hitze am Arbeitsplatz aktiv einfordern
  • UV-Belastung ausdrücklich aufnehmen
  • Schwellenwerte beobachten und Maßnahmen festlegen
  • Schutzmaßnahmen verbindlich regeln
  • Einen betrieblichen Hitzeschutzplan vereinbaren

Für die Entwicklung einer Vereinbarung kann eine Beratung unterstützen – gerade bei der konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen. 

Mit einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung schafft ihr verbindliche Regeln für den Hitzeschutz im Freien. Das sorgt für Transparenz, klare Zuständigkeiten und einen wirksamen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten. Als Interessenvertretung könnt ihr damit aktiv zur sicheren Gestaltung von Arbeitsbedingungen beitragen. Die TBS unterstützt euch dabei mit praxisnahen Informationen, einer kostenfreien Schrittanleitung und einem unverbindlichen Erstgespräch.

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