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Hitze am Arbeitsplatz: Praxisbeispiele aus der Beratung

Das Thema Wärmebelastung ist längst in nahezu allen Arbeitsbereichen angekommen. Ob im Büro, der Produktion, der Logistik oder im Außenbereich: Beinahe überall werden Belastungen von Beschäftigten genannt, die mit zu hohen Temperaturen am Arbeitsplatz in Zusammenhang stehen. Kreislaufprobleme, Konzentrationsstörungen, erhöhtes Unfallrisiko oder gar Hitzekollaps können negative gesundheitliche Auswirkungen sein. Hitze zählt inzwischen zu den größten Herausforderungen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Das zeigt eine 2024 veröffentlichte Umfrage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter Betriebsärzt*innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Der Artikel zeigt an zwei Praxisbeispielen der TBS, wie sich wirksam gegensteuern lässt.

Gefährdungsbeurteilung als Schlüssel für wirksamen Hitzeschutz

Die Gründe für zu hohe Temperaturen oder Hitze in Arbeitsstätten können unterschiedlich sein. Dazu zählen häufigere und längere Hitzeperioden infolge des Klimawandels sowie unzureichend gestaltete Arbeitsstätten. Beispiele hierfür sind mangelhafter baulicher Sonnenschutz, schlechte Belüftung oder eine unzureichende beziehungsweise fehlende Klimatisierung.

Aufgabe des Arbeitsschutzes ist es, mit der Gefährdungsbeurteilung gesundheitliche Gefährdungen für Beschäftigte zu identifizieren, deren Ursachen zu ermitteln und zielgerichtete Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. In der Praxis werden Belastungen der Arbeitsumgebung, wie z. B. durch zu hohe Temperaturen, allerdings noch nicht in allen Betrieben konsequent in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt. Auch Maßnahmen gegen zu hohe Temperaturen scheinen innerbetrieblich nicht breit genug bekannt oder umgesetzt zu sein, wie eine Befragung der DGUV aus dem Jahr 2023 zeigt. 

Bedingt durch die zunehmenden Belastungen bei gleichzeitig unzureichender Umsetzung der bestehenden Regelungen zum Arbeitsschutz wächst der Handlungsbedarf für betriebliche Interessenvertretungen. Die TBS unterstützt dabei, die Mitbestimmungsrechte für eine ziel- und sachgerechte Gestaltung der Gefährdungsbeurteilung beim Thema Hitze am Arbeitsplatz einzusetzen. Wie dies gelingt, illustrieren die beiden nachfolgenden Praxisbeispiele. 

Praxisbeispiel 1: 
Hitzebelastung bei einem Büro-Neubau

In einem neu errichteten Bürogebäude sollen automatisch gesteuerte Außenjalousien das Gebäude vor Wärmeeinstrahlung schützen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass dieser Automatismus seine Tücken hat: Bei Sonnenschein fahren die Jalousien herunter, bei Wind zu ihrem Schutz automatisch wieder herauf. Dies führt dazu, dass der Sonnenschutz unabhängig von der Sonneneinstrahlung mehrmals täglich herunter- und wieder herauffährt. Dadurch heizen sich die Büros auf, es entstehen Blendungen durch Sonneneinstrahlung und Geräuschbelastungen. Beschwerden der Beschäftigten beim Personalrat führten dazu, dass dieser eine mitbestimmte Gefährdungsbeurteilung initiiert und eine zeitnahe Lösung dieses Problems angeregt hat. Erfolgreich konnte so eine erste Maßnahme auf den Weg gebracht werden. Da eine manuelle Bedienung der Jalousien technisch ausgeschlossen ist, soll in den betreffenden Büros ein innenliegender Sonnenschutz (gem. DIN EN 14501) angebracht werden, der die Sonneneinstrahlung effektiv nach außen reflektiert. 

Praxisbeispiel 2: 
Kontinuierliches Monitoring der Raumtemperatur in der Logistik

Dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen kein einmaliges Ereignis, sondern ein dauerhaftes Arbeitsschutzthema ist, zeigt der folgende Beratungsfall. Die TBS NRW begleitet einen Betriebsrat der Logistikbranche seit mehreren Jahren im Arbeitsschutzausschuss (ASA) und berät diesen zu verschiedenen Arbeitsschutzfragen sowie Fragen der Mitbestimmung. Im ASA werden von Betriebsratsseite regelmäßig Arbeitsschutzthemen initiativ angestoßen. 

Ein wichtiges Themenfeld sind die Lufttemperatur und die Luftqualität in den Lager- und Sortierhallen. Die Gebäudestruktur mit Lichtkuppeln setzt dem konstruktiven Schutz vor Wärmeeinstrahlung ebenso enge Grenzen wie dem Schutz vor Kälte. Seit Jahren wird dieses Thema aktiv und mitbestimmt begleitet. Hierfür wurde zunächst eine Gefährdungsbeurteilung mittels orientierender Messungen durch die zuständige Berufsgenossenschaft durchgeführt. In der Folge wurden Arbeitsschutzmaßnahmen wie eine effektive Belüftung in den Sommermonaten, organisatorische Maßnahmen sowie zusätzliche Heizvorrichtungen für die Wintermonate umgesetzt. Ein wichtiger Baustein der Maßnahmen ist ein kontinuierliches Monitoring der Raumtemperatur, um gesundheitsgefährdende Temperaturen frühzeitig zu erkennen. Die Ergebnisse der ganzjährigen Temperaturmessungen werden seitdem regelmäßig in den ASA-Sitzungen und bei Arbeitssicherheitsbegehungen ausgewertet. Zugleich wird die Wirksamkeit der bestehenden Arbeitsschutzmaßnahmen überprüft und verbessert.

Falls ihr Fragen habt, stehen wir euch für eine kostenfreie Erstberatung gerne zur Verfügung. Am besten, ihr nehmt direkt Kontakt mit uns auf.  

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