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Hitze in Logistik und Produktion: Was Betriebsrat und Personalrat beim Hitzeschutz tun können

Du bist als Betriebsrat oder Personalrat in Logistik oder Produktion aktiv und beschäftigst dich mit dem Thema Hitze am Arbeitsplatz? Steigende Außentemperaturen im Sommer führen schnell dazu, dass es auch in der Produktionshalle oder im Logistikbereich unangenehm warm wird. Werden dabei bestimmte Temperaturgrenzen überschritten, müssen geeignete Maßnahmen zum Hitzeschutz getroffen werden. Denn Hitze kann Beschäftigte körperlich belasten und zu einem gesundheitlichen Risiko führen. Dabei spielt auch die Mitbestimmung von Betriebsrat, Personalrat & Co. eine wichtige Rolle, wie der folgende Artikel zeigt.

Du bist als Betriebsrat oder Personalrat in Logistik oder Produktion aktiv und beschäftigst dich mit dem Thema Hitze am Arbeitsplatz? Steigende Außentemperaturen im Sommer führen schnell dazu, dass es auch in der Produktionshalle oder im Logistikbereich unangenehm warm wird. Werden dabei bestimmte Temperaturgrenzen überschritten, müssen geeignete Maßnahmen zum Hitzeschutz getroffen werden. Denn Hitze kann Beschäftigte körperlich belasten und zu einem gesundheitlichen Risiko führen. Dabei spielt auch die Mitbestimmung von Betriebsrat, Personalrat & Co. eine wichtige Rolle, wie der folgende Artikel zeigt.

Hitze in Logistik und Produktion: Themen für Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung

Welche Möglichkeiten ihr als Betriebsrat oder Personalrat habt, erfahrt ihr hier – besonders mit Blick auf folgende Themen:

  • Welche Temperaturgrenzen gelten und welche Vorgaben gibt es bei Hitze am Arbeitsplatz?
  • Wer ist besonders schutzbedürftig?
  • Welche Bedingungen rund um Klima, Lüftung und hohen Raumtemperaturen müssen berücksichtigt werden insbesondere in der Produktionshalle und der Logistik?
  • Welche konkreten Handlungsmöglichkeiten hast Du als Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung?
    • Das Thema Hitzeschutz in den Arbeitsschutzausschuss einbringen
    • Beteiligung an der Gefährdungsbeurteilung
    • Forderung einer Betriebsvereinbarung zum Thema Hitzeschutz

Hitzeschutz-Maßnahmen in Logistik und Produktion

In Arbeitsräumen müssen gesundheitlich zuträgliche Temperaturen herrschen – das steht in der Arbeitsstättenverordnung. Eine genaue Obergrenze für die Temperatur nennt sie aber nicht.

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 wird da genauer: Sie besagt, dass es in Arbeits- und Sozialräumen nicht wärmer als 26 °C sein soll. Wird es draußen noch heißer, gelten besondere Regeln. Dann beschreibt die ASR A3.5 in einem Stufenmodell bis 30 °C, bis 35 °C oder darüber, entsprechend geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen, je nachdem wie warm es in Innenräumen ist.

Wichtig: Es gibt kein Recht auf „hitzefrei“. Aber: Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 4 ArbSchG) muss die Arbeit so organisiert sein, dass die Gesundheit von Beschäftigten nicht gefährdet wird.

Weitere mögliche Belastungsfaktoren durch Hitze am Arbeitsplatz

Welche Maßnahmen genau nötig sind, soll der Arbeitgeber mit einer Gefährdungsbeurteilung festlegen. Hier gilt es auch zu prüfen, ob es reicht, nur die Temperatur zu messen oder ob weitere Messungen nötig sind.

Denn nicht nur die Lufttemperatur allein beeinflusst, wie belastend ein Arbeitsplatzklima ist. Auch Luftfeuchtigkeit, Zugluft und Wärmestrahlung spielen eine Rolle. Deshalb sollte bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen das gesamte Raumklima betrachtet werden. Wenn mehrere Belastungsfaktoren gleichzeitig auftreten, zum Beispiel hohe Luftfeuchte, Zugluft oder starke Wärmestrahlung, können umfangreichere Messmethoden erforderlich sein – wie etwa ein sogenanntes Klimasummenmaß. Solche spezialisierten Verfahren sollten von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Bei der Bewertung des Raumklimas kann auch die Arbeitsstättenregel A3.6 „Lüftung“ eine hilfreiche Ergänzung sein.

Das können Personalrat, Betriebsrat & Co. in puncto Gefährdungsbeurteilung zu Hitze in Logistik und Produktion regeln

Besondere Aufmerksamkeit sollte Beschäftigtengruppen gelten, die einen erhöhten Schutzbedarf haben, zum Beispiel chronisch erkrankte Personen, Schwangere oder ältere Beschäftigte. Für sie können zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein. Dies sollte ebenfalls Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.

Beim Thema Hitzeschutz in der Logistik oder Produktion sind aus Sicht des Arbeitsschutzes beispielsweise folgende Punkte wichtig (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  1. Temperatur messen: Regelmäßig prüfen, wie warm es in der Halle ist – besonders im Sommer.
  2. Grenzwerte beachten: Ab ca. 26 °C Raumtemperatur müssen Maßnahmen geprüft werden. Ab 35 °C ist Arbeit dort nur noch mit besonderen Schutzmaßnahmen erlaubt.
  3. Lüftung verbessern: Fenster, Lüfter oder Klimaanlagen nutzen, um heiße Luft raus und frische Luft reinzubekommen.
  4. Sonnenschutz: Fenster beschatten (z. B. mit Folien oder Jalousien), um direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden.
  5. Hitzeabschirmung an Maschinen und Anlagen (z. B. Wärmeschutzverkleidung)
  6. Trinkwasser bereitstellen: Ausreichend kühles Trinkwasser muss den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung stehen.
  7. Arbeitszeiten anpassen: Möglichst früher starten oder Arbeit in die kühleren Tageszeiten verlegen. Eventuell zusätzliche Pausen vereinbaren.
  8. Personal verstärken oder Aufgaben auf mehrere Personen aufteilen, um Belastungen zu senken.
  9. Kleidung: Leichte Kleidung – wenn dies in Bezug auf gegebenenfalls notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) möglich ist.
  10. Kühlzonen einrichten, in denen sich Beschäftigte erholen können und zusätzliche Pausen in kühlen Räumen ermöglichen.
  11. Besonders gefährdete Personen schützen: Schwangere, ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Mitarbeitende brauchen ggf. besondere Maßnahmen. Diese Auflistung als Poster?

Hitzeschutz im Arbeitsschutzausschuss (ASA) ansprechen

Was kannst Du als Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung tun, wenn es am Arbeitsplatz zu heiß wird? Wenn eine Belastung durch Hitze oder warmes Raumklima festgestellt wird, sollte das Thema im Arbeitsschutzausschuss (ASA) besprochen werden. Dort können wichtige Fragen geklärt werden – zum Beispiel zur Gefährdungsbeurteilung, zur Platzierung von Thermometern, zu Messverfahren oder zu passenden Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten.

Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung zu Hitze in Logistik oder Produktion aktiv nutzen

Ob Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung: Du hast beim Thema Arbeitsschutz ein Mitbestimmungsrecht. Dieses sollte unbedingt genutzt werden. Zuerst ist zu prüfen, ob es für die betroffenen Arbeitsplätze eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung gibt – nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Ist diese veraltet oder fehlt sie, muss sie eingefordert und gemeinsam mitbestimmt aktualisiert werden.

Anschließend sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten festzulegen und umzusetzen – dabei gilt das sogenannte STOPP-Prinzip:

  • Substitution (Gefahren möglichst ganz vermeiden)
  • Technische Maßnahmen (z. B. Lüftung, Abschirmung)
  • Organisatorische Maßnahmen (z. B. Arbeitszeit anpassen)
  • Personenbezogene Maßnahmen (z. B. Kleidung, Pausen)
  • Persönliche Schutzausrüstung (nur als letzte Lösung)

Auch hier gilt: Die Interessenvertretung ist mitbestimmungsberechtigt.

Wenn unklar ist, welches Verfahren zur Beurteilung von Wärmebelastung oder Raumklima geeignet ist, kann eine Beobachtung des Raumklimas erste Hinweise liefern. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und viele Berufsgenossenschaften stellen dafür Checklisten zur Verfügung. Es lässt sich dort Unterstützung anzufordern.

Betriebsvereinbarung zu Hitzeschutz in Logistik oder Produktion? Betriebsrat und Personalrat sollten sie einfordern

Der Betriebsrat kann nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG verlangen, dass mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zum Thema Hitze am Arbeitsplatz oder Wärmebelastung abgeschlossen wird. Reagiert der Arbeitgeber nicht oder zeigt sich uneinsichtig, kann der Betriebsrat eine Einigungsstelle anrufen, um die Vereinbarung durchzusetzen.

Hitze in Logistik oder Produktion: Die TBS NRW ist an deiner Seite!

Als betriebliche Interessenvertretung stehst du beim Thema Hitze am Arbeitsplatz vor besonderen Herausforderungen. Die TBS NRW bringt umfangreiche Erfahrung und Fachwissen mit und unterstützt dich kompetent bei allen Fragen rund um das Thema Hitzeschutz – ob in der Produktion, Logistik oder im Büro. 

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