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KI und Barrierefreiheit: Worauf Betriebsrat, Personalrat und SBV achten sollten

Wie Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Schwerbehindertenvertretungen dafür sorgen können, dass KI Beschäftigte unterstützt, statt sie auszugrenzen.

Ein KI-Tool für alle – aber nicht für alle nutzbar? Genau das ist in vielen Betrieben das Problem. KI kann Arbeit erleichtern und zur Teilhabe am Arbeitsleben beitragen. Sie kann Gespräche und Videos live untertiteln, Texte vorlesen, Sprache in Text umwandeln oder verschiedene Zugangswege zu Informationen schaffen. Aber sie kann Beschäftigte auch ausschließen, unter Druck setzen oder benachteiligen. Gerade für Menschen mit Behinderungen ist deshalb entscheidend: Erst prüfen, dann einführen. Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung sollten von Anfang an darauf achten, dass KI nicht nur modern wirkt, sondern im Arbeitsalltag wirklich barrierefrei, fair und sicher nutzbar ist. Der folgende Artikel zeigt, worauf es für Interessenvertretungen beim Thema Barrierefreiheit ankommt. 

KI kann Barrieren abbauen – wenn sie richtig eingesetzt wird 

KI kann im Arbeitsalltag sehr nützlich sein. Live-Untertitel helfen gehörlosen oder schwerhörigen Beschäftigten in Videokonferenzen. Screenreader und Vorlesefunktionen unterstützen blinde und sehbehinderte Kolleg*innen. Sprachsteuerung kann Menschen mit motorischen Einschränkungen entlasten. Auch Transkripte, Diktatfunktionen und die parallele Ausgabe von Inhalten in Text, Sprache oder Bild können Zusammenarbeit und Teilhabe verbessern. Davon profitieren oft nicht nur einzelne Beschäftigte, sondern ganze Teams – zum Beispiel in hybriden Besprechungen oder bei hoher kognitiver Belastung.  

Entscheidend ist aber: Barrierefreiheit darf nicht erst im Nachhinein über Einzelfalllösungen organisiert werden. Wenn ein System von Anfang an nicht barrierefrei gedacht ist, entstehen Zusatzlasten für die Betroffenen. Dann wird improvisiert, umgangen oder auf private Hilfslösungen ausgewichen. Das kostet Zeit, Kraft und oft auch Würde. Gute Barrierefreiheit ist deshalb kein Extra für wenige, sondern eine Grundbedingung guter Arbeit.  

Die größten Risiken von KI liegen oft im Alltag der Beschäftigten 

KI ist nicht automatisch inklusiv. Neue Tools können auch neue Barrieren schaffen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn Oberflächen unübersichtlich sind, Assistenzfunktionen nicht mit benötigten Endgeräten funktionieren oder typische KI-Fehler den Arbeitsablauf stören. Halluzinationen, Verzerrungen oder unzuverlässige Ausgaben sind gerade dort ein Problem, wo Beschäftigte auf verlässliche Unterstützung angewiesen sind. Barrierefreiheit darf deshalb nie auf bloßem Technikversprechen beruhen. 

Ein weiteres Risiko ist Diskriminierung. Vor allem in Bewerbung, Personalauswahl, Profiling oder automatisierter Bewertung kann KI behinderte Menschen benachteiligen, falsch einordnen oder aussortieren. Aus Arbeitnehmerperspektive ist deshalb klar: KI darf keine bestehenden Vorurteile verstärken oder neue Ungleichbehandlung erzeugen. Wo Systeme über Menschen urteilen oder sortieren, sollten Betriebsrat, Personalrat und SBV besonders genau hinschauen.  

Hinzu kommt die Gefahr von Überwachung und Druck. Wenn Nutzungsdaten aus KI-Systemen für Leistungs- oder Verhaltenskontrolle verwendet werden, steigt die Belastung. Das trifft Beschäftigte mit gesundheitlichen Einschränkungen oft besonders stark. Auch Datenschutz ist ein zentrales Thema: Untertitelung, Sprachsteuerung oder Vorlesefunktionen arbeiten häufig mit sensiblen Daten. Werden diese unsicher verarbeitet oder für andere Zwecke weiterverwendet, entstehen neue Risiken für Persönlichkeitsrechte und Vertrauen. 

Was Betriebsrat, Personalrat und SBV in puncto KI und Barrierefreiheit tun sollten 

Für Betriebsrat, Personalrat und SBV gilt: KI unterliegt als Arbeitsmittel der Mitbestimmung. Die zentrale Frage ist nicht nur: „Kann das Tool etwas?“ Sondern vor allem: „Für wen funktioniert es nicht, wer wird benachteiligt und wer trägt die Zusatzlast?“ Barrierefreiheit bzw. Accessibility, Diskriminierungsrisiken und menschliche Überprüfbarkeit sollten feste Prüfpunkte bei jeder KI-Einführung sein. 

Wichtig ist die frühe Beteiligung. Arbeitgeber müssen geplante Einführungen rechtzeitig offenlegen, wenn Arbeitsabläufe und technische Systeme betroffen sind. Bei Fragen der Behinderung ist auch die Schwerbehindertenvertretung einzubeziehen. Je früher die Gremien beteiligt sind, desto eher kann Barrierefreiheit verbindlich zum Thema gemacht werden – gemeinsam mit den betroffenen Kolleg*innen.  

Ebenso wichtig sind klare Standards. KI-Tools sollten nicht nur nach Funktionen beschafft werden, sondern gegen konkrete Anforderungen geprüft und abgenommen werden. Als Maßstab für barrierefreie IT und KI dienen Standards wie die „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“ sowie die EU-Norm 301 549 „Barrierefreiheitsanforderungen an IKT-Produkte und -Dienstleistungen”, im öffentlichen Dienst sogar verbindlich via Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).  

In der Praxis heißt das für Betriebsrat, Personalrat und SBV: reale Aufgaben testen, reale Hilfsmittel einbeziehen, Pilotgruppen mit betroffenen Beschäftigten bilden und dokumentieren, wo die Grenzen des Systems liegen.  

Außerdem kann der Betriebsrat, der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung auf verbindliche Regelungen drängen. Dazu gehören Vorgaben zur Barrierefreiheit, Ausschlüsse von Leistungs- und Verhaltenskontrolle, klare Regeln zur Datenverarbeitung sowie menschliche Kontrolle bei kritischen Ergebnissen. Auch Inklusionsvereinbarungen können ergänzt werden, damit geeignete KI-Hilfsmittel, passende Hardware und sichere Nutzungsformen wirklich abgesichert sind. 

Barrierefreiheit: Ein verbrieftes Recht, das Betriebsrat, Personalrat und SBV durchsetzen können 

Nach § 164 Abs. 4 Nr. 4 und 5 SGB IX haben schwerbehinderte Beschäftigte einen Anspruch „auf behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfelds, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr” sowie “Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen". 

Sollten betreffende Arbeitsstätten, Arbeitsplätze, Arbeitsmittel nicht barrierefrei sein, oder ist Barrierefreiheit nicht ersichtlich, können Interessenvertretungen ihre Initiativrechte nutzen und z. B. eine inkludierte Gefährdungsbeurteilung(§ 5 i.V.m § 4 Nr. 6 ArbSchG und § 164 Abs. 4 SGB IX) für Arbeitsplätze einfordern, an denen Schwerbehinderte mit KI-Tools arbeiten. Anschließend sind Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung mitzubestimmen. Das bedeutet, dass für jedes KI-Tool vor dem Einsatz eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Belange von schwerbehinderten Beschäftigten erforderlich ist. Dabei können auch neue Möglichkeiten gefunden werden, um mit KI bestehende Barrieren abzubauen. 

Gute Barrierefreiheit braucht Struktur – nicht nur guten Willen

Viele Probleme entstehen nicht nur durch die Technik selbst, sondern durch schlechte Verfahren im Betrieb: unklare Zuständigkeiten, fehlende Ansprechpersonen, unterschiedliche Wissensstände und keine klare Verantwortung für barrierefreie Lösungen. Genau deshalb reicht es nicht, auf einzelne Nachteilsausgleiche zu setzen. Wenn KI im Betrieb eingesetzt wird, muss Barrierefreiheit strukturell geregelt werden – in Beschaffung, Einführung, Test, Abnahme, Qualifizierung und Vereinbarungen.  

Eine Formulierung in Vereinbarungen zum Thema Anschaffung kann z.B. lauten: 

„Der Arbeitgeber stellt sicher, dass schwerbehinderte Beschäftigte Zugang zu modernster assistiver Hard- und Software haben, inklusive KI-gestützter Anwendungen, soweit diese ihre Teilhabe fördern. Neue Software oder Geräte werden vor Einsatz auf Barrierefreiheit geprüft; die SBV wird frühzeitig beteiligt“.  

 

Unterstützung durch die TBS NRW

Die TBS NRW unterstützt Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und weitere arbeitnehmerorientierte Akteur*innen  dabei, KI im Sinne der Beschäftigten zu gestalten. Dazu gehören Beratung bei der Einführung von KI-Systemen, Unterstützung bei Fragen zu Barrierefreiheit, Datenschutz, Gefährdungsbeurteilung und Mitbestimmung sowie Hilfe bei der Entwicklung tragfähiger Regelungen. Wenn KI im Betrieb geplant ist oder bereits Probleme macht, kann es sinnvoll sein, frühzeitig fachliche Unterstützung hinzuzuziehen. 

Ihr wollt prüfen, ob ein KI-System wirklich barrierefrei, fair und mitbestimmt eingeführt wird? Dann sprecht die TBS NRW an

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