Dein Betrieb gerät in die wirtschaftliche Krise? Für den Betriebsrat, Personalrat und die Mitarbeitervertretung ist schnelles Handeln angesagt. Entscheidend ist es, die Situation frühzeitig einzuordnen und strukturiert zu reagieren – weit bevor eine Insolvenz eintritt.
Deshalb bietet die TBS NRW (Technologieberatungsstelle NRW) eine kostenlose Erstberatung „Erste Hilfe für Betriebsrat, Personalrat und MAV in wirtschaftlichen Krisen“. Sie unterstützt euch, wirtschaftlich schwierige Situationen zu erkennen und dabei schnell Orientierung zu gewinnen und die richtigen nächsten Schritte einzuleiten.
Die wichtigsten Inhalte:
- Woran erkenne ich möglichst frühzeitig eine Krise?
- Welche Rechtsgrundlagen sind für mich relevant?
- Welche nächsten Schritte sind jetzt einzuleiten?
Kurz: Die „Erste Hilfe“ ist ein kompakter Einstieg und schafft die erforderliche Orientierung angesichts einer möglichen Krise.
Du bist dir nicht sicher, ob sich in deinem Betrieb eine Krise anbahnt? Oder es machen sich bereits handfeste Symptome bemerkbar, die auf eine drohende Insolvenz hinweisen?
Dann nutze unsere kostenlose Erstberatung „Erste Hilfe für Betriebsrat, Personalrat und MAV in wirtschaftlichen Krisen“!
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Zum Hintergrund: So bleiben Betriebsrat, Personalrat und MAV in der wirtschaftlichen Krise handlungsfähig
Was in der kostenlosen Erstberatung passiert, lässt sich am besten verstehen, wenn man weiß, wie eine wirtschaftliche Krise überhaupt abläuft – und woran sie sich frühzeitig erkennen lässt.
Nicht jede Krise ist sofort eindeutig erkennbar. Weit vor einer Insolvenz beginnt sie mit Unsicherheiten, widersprüchlichen Informationen oder einem diffusen Gefühl im Gremium, „dass etwas nicht stimmt“.
Der Einstieg in die Beratung setzt daher gezielt an der konkreten Wahrnehmung durch die betriebliche Interessenvertretung vor Ort an:
- Woran machen sich Veränderungen im Betrieb bemerkbar?
- Wie wird die Situation im Gremium erlebt?
- Wie verhält sich die Geschäftsleitung?
Diese strukturierte Bestandsaufnahme hilft, erste Hinweise auf Art und Stadium der Krise zu erkennen und eine Einordnung vorzunehmen. Gleichzeitig wird sichtbar, wo Unterstützungsbedarf besteht und wie handlungsfähig das Gremium aktuell ist – unabhängig davon, ob eine Insolvenz droht oder die Krise noch in einer frühen Phase steckt.
Wie erkenne ich als Personalrat, Betriebsrat oder MAV wirtschaftliche Krisen möglichst frühzeitig?
Wirtschaftliche Krisen verlaufen typischerweise in verschiedenen Phasen und können sich ohne wirksame Gegenmaßnahmen bis zu einer Insolvenz verschärfen. Dazu gehören unter anderem:
- Strategische Krisen (z. B. Fehlentwicklungen im Geschäftsmodell)
- Ertragskrisen (anhaltende Verluste)
- Liquiditätskrisen (Zahlungsschwierigkeiten)
- Insolvenzlagen
Für den Betriebsrat, Personalrat und die Mitarbeitervertretung ist es zentral zu verstehen, in welcher Phase sich ihr Betrieb befindet. Denn davon hängt ab, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen und wie dringend reagiert werden muss.
Welche Handlungsmöglichkeiten habe ich bei einer wirtschaftlichen Krise?
Auch in wirtschaftlichen Krisen verfügen Interessenvertretungen über vielfältige Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten – bereits in frühen Krisenphasen und nicht erst im Vorfeld einer Insolvenz. Diese unterscheiden sich je nach Gremium und Rechtsgrundlage, etwa:
Darüber hinaus können kollektive Regelungen wie Sanierungs- oder Notlagentarifverträge eine wichtige Rolle spielen.
Wie unterstützt die „Erste-Hilfe“ der TBS die Interessenvertretung konkret?
Ziel der TBS-Beratung ist es, diese Möglichkeiten übersichtlich darzustellen und gemeinsam mit euch als Interessenvertretung zu prüfen, welche Instrumente in welcher konkreten Situation sinnvoll eingesetzt werden können.
Am Ende der Kurzberatung steht kein abstraktes Konzept, sondern konkrete Vorschläge für das weitere Vorgehen. Gemeinsam mit den Berater*innen werden nächste Schritte erörtert, zum Beispiel:
- Informationsbeschaffung und Klärung offener Fragen
- Kommunikation im Gremium und im Betrieb
- Einbindung von Sachverständigen
- Vorbereitung von Verhandlungen mit der Geschäftsleitung
Die „Erste Hilfe“ ist dabei bewusst als kompakter Einstieg für Betriebsrat, Personalrat & MAV angelegt und schafft Orientierung in kurzer Zeit. Sie kann bei Bedarf in eine weitergehende Krisenbegleitung übergehen – etwa, wenn sich herausstellt, dass der Betrieb sich tatsächlich in einer Schieflage befindet, sich die wirtschaftliche Lage weiter verschärft oder eine Insolvenz nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
Warum ist frühzeitiges Handeln in der wirtschaftlichen Krise so wichtig?
Je früher betriebliche Interessenvertretungen erste Krisensignale erkennen und aktiv werden, desto größer sind ihre Einflussmöglichkeiten. Eine strukturierte Analyse, fundiertes Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge und gezielte Unterstützung sind dabei entscheidend.
Das kostenlose Angebot der „Erste Hilfe für Betriebsrat, Personalrat und MAV in wirtschaftlichen Krisen“ ist auf die schnelle Handlungsfähigkeit ausgerichtet. Es hilft der betrieblichen Interessenvertretung dabei zu erkennen, ob und in welchem Krisenstadium sich ein Unternehmen befindet – von den ersten diffusen Anzeichen bis hin zu einer drohenden Insolvenz.
Die Erstberatung ersetzt keine Prozessbegleitung zur Meisterung der Krise oder eine Unternehmenssanierung, zeigt aber zielgerichtet auf, welche Handlungsmöglichkeiten die betriebliche Interessenvertretung hat. Angelegt ist das Konzept auf einen halben Beratungstag.
So unterstützt die TBS die Interessenvertretung bei wirtschaftlichen Krisen
Die TBS NRW verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Betriebsrat, Personalrat und MAV und unterstützt auch nach der kostenlosen Erstberatung mit fachkompetenten Leistungen.
Unser Angebot umfasst neben der kostenlosen Erstberatung zur ersten Einordnung die folgenden Leistungen:
- Begleitung in Restrukturierungs- und Krisenprozessen
- ökonomische Analyse und Bewertung
- Workshops zur Früherkennung, Potenzialanalyse sowie für die Entwicklung von Szenarien zur Beurteilung unternehmerischer Strategien
- fachliche Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Qualifizierungs- und Schulungsangebote
Ziel ist es, Interessenvertretungen zu stärken, damit sie ihre Rechte wirksam wahrnehmen und aktiv zur Gestaltung von Lösungen beitragen können – bevor sich wirtschaftliche Schwierigkeiten zu einer akuten Krise oder sogar einer Insolvenz entwickeln.
FAQ zur kostenlosen Erstberatung „Erste Hilfe für Betriebsrat, Personalrat und MAV in wirtschaftlichen Krisen“
Was ist die „Erste Hilfe für Betriebsrat, Personalrat und MAV in wirtschaftlichen Krisen“?
Die „Erste Hilfe für Betriebsrat, Personalrat und MAV in wirtschaftlichen Krisen“ ist eine kostenlose Erstberatung der TBS NRW. Sie unterstützt die betrieblichen Interessenvertretungen dabei, eine mögliche wirtschaftliche Krise frühzeitig einzuordnen und konkrete nächste Schritte festzulegen.
Für wen ist die kostenlose Erstberatung bei wirtschaftlichen Krisen geeignet?
Das Angebot richtet sich an Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen in Nordrhein-Westfalen. Die Beratung kann sowohl bei ersten, noch unklaren Krisensignalen als auch bei bereits erkennbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten genutzt werden.
Woran erkennt die Interessenvertretung eine wirtschaftliche Krise ihres Arbeitgebers?
Widersprüchliche Informationen, eine zunehmend zurückhaltende Kommunikation der Geschäftsleitung oder ungewöhnlich vage Aussagen über die weitere Planung können Hinweise auf eine Krise sein. Deutlichere Krisensignale sind beispielsweise rückläufige Aufträge, anhaltende Verluste, Sparmaßnahmen, Kurzarbeit, Einstellungsstopps, Umstrukturierungen oder offensichtliche Zahlungsschwierigkeiten.
Was sollte der Betriebsrat, der Personalrat oder die Mitarbeitervertretung bei ersten Krisensignalen tun?
Die Interessenvertretung sollte frühzeitig Informationen sammeln, die Situation im Gremium strukturiert bewerten und offene Fragen gegenüber der Geschäftsleitung klären. Außerdem sollte geprüft werden, welche Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bestehen und ob externe Sachverständige hinzugezogen werden sollten. Dabei spielt auch der Wirtschaftsausschuss – soweit vorhanden – eine wichtige Rolle.
Welche Inhalte werden in der kostenlosen Erstberatung rund um die wirtschaftliche Krise behandelt?
In der Erstberatung werden die wahrgenommenen Veränderungen im Betrieb, das mögliche Stadium der Krise und die relevanten rechtlichen Handlungsmöglichkeiten betrachtet. Gemeinsam mit den Berater*innen der TBS NRW wird anschließend ein konkreter Erste-Hilfe-Plan für das weitere Vorgehen entwickelt.
Wie lange dauert die kostenlose Beratung?
Die „Erste Hilfe für Betriebsrat, Personalrat und MAV in wirtschaftlichen Krisen“ ist als kompakter Einstieg angelegt und umfasst etwa einen halben Beratungstag. Die Erstberatung ist kostenlos. Bei weitergehendem Unterstützungsbedarf kann anschließend eine umfassendere Krisen- oder Prozessbegleitung vereinbart werden.
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