| Lesedauer: 5 Minuten

Krankenrückkehrgespräch oder Betriebliches Eingliederungsmanagement? Was Beschäftigte wirklich schützt!

Der aktuelle BKK-Report eigt: Beschäftigte in Deutschland sind im Schnitt über drei Wochen pro Jahr krankgeschrieben. Atemwegserkrankungen wie Erkältungen sind zwar die häufigsten Diagnosen, doch die meisten Fehltage entstehen durch Muskel-Skelett-Erkrankungen wie Rückenprobleme sowie psychische Störungen. 

Diese Krankheiten führen oft zu langen Ausfallzeiten – im Durchschnitt bis zu 18 Tage pro Fall bei Rückenleiden und noch mehr bei psychischen Erkrankungen. Seit 2022 ist die Zahl der Krankentage deutlich gestiegen, bedingt durch Grippewellen, Corona-Nachwirkungen und eine höhere Sensibilität für Gesundheit und Ansteckungsgefahr. 

Für Unternehmen bedeutet das: Langzeiterkrankungen nehmen zu und erfordern gezielte Maßnahmen. Hier setzt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) an: Es unterstützt Betroffene bei der Rückkehr in den Arbeitsprozess und hilft, Arbeitsfähigkeit nachhaltig zu sichern.

Nach längerer Krankheit ist die Rückkehr in den Job sensibel. Viele Arbeitgeber setzen auf Krankenrückkehrgespräche – oft mit dem Ziel, Fehlzeiten zu kontrollieren. Das Problem: Es gibt keine gesetzliche Grundlage, Datenschutzrisiken sind hoch, und Beschäftigte fühlen sich häufig unter Druck gesetzt. Fragen nach Diagnosen oder Prognosen sind tabu, werden aber dennoch gestellt. Ohne klare Regeln können solche Gespräche schnell zum Kontrollinstrument werden.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) schafft dagegen klare, faire und verlässliche Rahmenbedingungen für die Rückkehr in den Arbeitsalltag. Es ist gesetzlich verankert (§ 167 Abs. 2 SGB IX) und verfolgt drei Ziele: Prävention, Rehabilitation und Integration. Arbeitgeber müssen es anbieten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren.

Das Verfahren ist freiwillig, vertraulich und unterstützend angelegt: Im BEM werden gemeinsam Lösungen entwickelt, die die Arbeitsfähigkeit stärken, Belastungen reduzieren und eine nachhaltige Rückkehr in den Arbeitsalltag ermöglichen – etwa durch angepasste Arbeitsbedingungen, Qualifizierungen oder flexible Arbeitszeiten.

Interessenvertretungen sollten darauf hinwirken, dass das BEM Vorrang hat. Es stärkt Vertrauen, schützt Gesundheit und sichert langfristig Arbeitsfähigkeit. Wer auf BEM setzt, investiert in Prävention und Teilhabe – nicht in Druck und Kontrolle.

Hier geht’s zur Broschüre mit vielen weiteren Infos: 

zur Broschüre