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Künstliche Intelligenz im Betrieb – Handlungsbedarfe und Angebote

Die TBS-Beraterinnen Dr. Johanna Renker und Svenja Budde über zwei Projekte zur Gestaltung menschzentrierter, beteiligungsorientierter KI-Systeme, die unter Mitwirkung der TBS NRW erfolgen

Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist mittlerweile Alltag. Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt. Neue rechtliche Rahmenbedingungen sollen den Schutz von Betroffenen und Beschäftigten stärken. Damit entstehen neue Aufgaben für die Mitbestimmung. Die Erfahrungen der TBS zeigen, dass sich der Informationsbedarf von Betriebsräten beim Thema KI aktuell auf die folgenden drei Fragen konzentriert:

1. Wo wird KI im eigenen Unternehmen eingesetzt?

Die Beantwortung dieser Frage ist zentral, um auf Augenhöhe mit der Geschäftsführung eintreten zu können. Interessenvertretungen werden bei der Planung und Gestaltung von KI-Anwendungen viel zu selten einbezogen. Es fehlt eine Übersicht, wo und wofür im Unternehmen diese Technologien ihren Einsatz finden. Auch für die betroffenen Unternehmen ist ihre Funktionsweise eine Blackbox. Es bleibt damit unklar, in welchem Umfang die KI automatisiert Entscheidungen trifft und welche Auswirkungen das auf die Beschäftigten hat.

2. Wie sind Beschäftigte betroffen und wie können sie einbezogen werden?

Sinnvoll sind KI-Systeme insbesondere dann, wenn sie helfen, die Arbeit zu erleichtern und Nutzen für die Beschäftigten zu schaffen. Das gelingt am besten, wenn die Beschäftigten direkt in die Entwicklung und Umsetzung einbezogen und an der Beurteilung von Nutzen und Risiken beteiligt werden. Nicht zuletzt werden so Ängste und Hürden überwunden, die ansonsten einen erfolgreichen KI-Einsatz verhindern können.

3. Welche Möglichkeiten zur Mitbestimmung gibt es?

Wichtige Fragen zur Gestaltung sind hier insbesondere der Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle, der Arbeitsschutz und die Qualifizierung. Aber auch im Unternehmen sind neue Fragen zu klären. Produktsicherheit und die Haftung beim Einsatz von KI sind rechtlich zu bewerten. Risiken durch mögliche Schadenersatzforderungen an das Unternehmen können am Ende auch Arbeitsplätze gefährden. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz sind seit dem 18. Juni 2021 die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte beim Einsatz von KI gestärkt worden.

Für eine menschzentrierte, beteiligungsorientierte Gestaltung von KI – Die Projektbeteiligungen der TBS


Mit der Beteiligung an zwei Projekten arbeitet die TBS an der Mitgestaltung betrieblicher KI-Systeme und bietet Unterstützungsangebote für Interessenvertretungen und Unternehmen. Es handelt sich um das Zukunftszentrum KI NRW und das Kompetenzzentrum Arbeitswelt.Plus.

Zukunftszentrum KI NRW

Das Zukunftszentrum Künstliche Intelligenz NRW hat sich die Unterstützung von kleinen sowie mittleren Unternehmen und Beschäftigten auf die Fahnen geschrieben. Im Fokus steht die Wissensvermittlung in Form von Beratungen und Bildungsangeboten für Unternehmen und Interessenvertretungen.

Zudem sollen in unterschiedlichen Betrieben Technologien zur Digitalisierung und künstlicher Intelligenz modellhaft erprobt werden. Ziel ist eine menschzentrierte, beteiligungsorientierte Gestaltung von Arbeit und Technik, die die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen, den Erhalt und Ausbau von Beschäftigung sowie die Kompetenzen der Beschäftigten fördert. Interessenvertretungen können sich gerne bei den genannten Ansprechpartner:innen melden und sich zum Thema KI beraten lassen.

Markenzeichen des Projekts, das am 15. März 2021 mit einer Laufzeit von zunächst 2 Jahren startete, ist die enge Kooperation verschiedener Sozialpartner. Es wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

„Künstliche Intelligenz muss dringend geerdet werden – vom neuen Buzzword zu einem bearbeitbaren Gestaltungsthema in den Betrieben. Dazu gehört auch ein Stück Entzauberung der teils überschätzten Möglichkeiten von KI. Was kann KI (bislang) überhaupt, was ist ihr Nutzen für die Menschen und die Beschäftigten und die Betriebe, in denen sie zum Einsatz kommen soll? Welche Chancen liegen im Einsatz künstlicher Intelligenz für aussichtsreiche neue Geschäftsfelder und damit auch neue Beschäftigungsperspektiven? In welchen Kontexten ist der Einsatz von KI vielleicht gar nicht sinnvoll? Um das zu klären, ist Aufklärung und Qualifizierung erforderlich. Eines steht fest: Künstliche Intelligenz braucht menschliche Kompetenz und eine kompetente Interessenvertretung. Menschen brauchen Gestaltungskriterien für KI und begründete Argumente, warum KI nicht überall ein Allheilmittel sein kann.“

– Gabi Schilling| IG Metall | Projektleitung Arbeit 2020+, ZuZ KI NRW

Kompetenzzentrum Arbeitswelt.Plus

Im „Kompetenzzentrum Arbeitswelt.Plus“ erfolgt regionale, praxisnahe Arbeitsforschung sowie die Entwicklung passgenauer KI-Anwendungen in mittelständischen Unternehmen in Ostwestfalen-Lippe. Das Kompetenzzentrum stellt seine Erkenntnisse Interessenten zur Verfügung und fungiert damit als regionale Anlaufstelle für KMU in Ostwestfalen-Lippe.

Ein Teilprojekt der IG Metall hat die Beteiligung der Beschäftigten und die Berücksichtigung ihrer Interessen zum Ziel. Die TBS NRW und die IG Metall bieten in diesem Zusammenhang u. a. strategische Beratung, Coaching sowie Handlungs- und Umsetzungslösungen für Betriebsräte an, um diese Veränderungsprozesse kompetent am Menschen orientiert gestalten zu können.

Das Projekt „Kompetenzzentrum Arbeitswelt.Plus“, startete am 01. Oktober 2020 mit einer Laufzeit von 5 Jahren und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Die Konsortialkoordination erfolgt von it´s OWL und dem Fraunhofer IEM.

„Bei der Entwicklung und Anwendung künstlicher Intelligenz (KI) geht es darum, ihre Chancen zu nutzen und dabei die Rechte der Beschäftigten zu schützen. Die Zukunftsgestaltung muss sich dabei am Menschen orientieren, statt nur an Technik und Organisation. KI muss den Beschäftigten dienen und der technologische Fortschritt zu einem sozialen Fortschritt führen. Dabei stehen wir vor der Herausforderung, Arbeitssysteme mit künstlicher Intelligenz so mitzugestalten, dass die Beschäftigten ihre Kompetenzen einbringen können. Die Technologie muss dabei transparent und beschäftigtenorientiert entwickelt werden. Im Projekt „Kompetenzzentrum Arbeitswelt.Plus“ in Ostwestfalen-Lippe will die IG Metall gemeinsam mit der TBS NRW e.V. und den beteiligten Betriebsratsgremien bis 2025 Vorgehensweisen und Instrumente entwickeln, um die Beschäftigten frühzeitig in die Entwicklungsprozesse von KI einzubinden.“

– Oliver Dietrich | IG Metall | Projektleitung/Koordination
Kompetenzzentrum Arbeitswelt.Plus