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Manufacturing Execution System (MES)

Unverzichtbar für die Fertigungsplanung?

Die digitale Transformation der Fertigung bedeutet für Unternehmen, die Fertigungsplanung- und -steuerung datenbasiert echtzeitfähig neu aufzusetzen. Dadurch wird es möglich, eine engere Vernetzung mit Zulieferern zu realisieren, schneller auf Kundenanforderungen zu reagieren und kleinere Losgrößen kostendeckend zu fertigen. Man verspricht sich Synergieeffekte durch die Zusammenarbeit der Produktionsbeteiligten wie Entwicklung, Arbeitsvorbereitung, Einkauf, Fertigungsplanung, Logistik und Vertrieb.

Technisches Mittel der Wahl sind Manufacturing Execution Systeme (MES), die die direkte Anbindung verteilter Systeme der Prozessautomatisierung und Fertigungssteuerung wie Be­triebsdatenerfassung (BDE), Maschinendatenerfassung (MDE) und Personaldatenerfassung ermöglichen. Alle Prozessdaten, die eine zeitnahe Auswirkung auf den Fertigungsprozess haben, können in Echtzeit in MES gemeinsam überwacht werden. Daher modernisieren viele Unternehmen ihre MES oder führen sie neu ein, um sich technisch auf die Herausforderungen der Digitalisierung einzustellen.

Bei der Einführung von MES ergeben sich für Betriebsräte zahlreiche Fragen: Welche Prozessdaten sollen erhoben werden und zu welchem Zweck? Inwieweit beinhalten diese Prozessdaten personenbezogene Mitarbeiterdaten, die auch zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle geeignet sind? Welche Auswertungen und Kennzahlen sollen regelmäßig mit dem System erstellt werden? Wer darf diese Auswertungen und Kennzahlen sehen und nutzen? Wie ändert sich der Arbeitsablauf in der Fertigung? Kommt es zu Arbeitsverdichtungen?   
Diese erste Aufzählung dürfte genügen, um die Komplexität und den Regelungsbedarf eines MES deutlich zu ma­chen. Darüber hinaus werden durch die MES-Einführung häufig auch Regelungen zum Prämien- und Leistungslohn berührt, da das MES grundlegende Daten und Kennziffer für Zielerreichungsfaktoren liefert. Zu klären ist dabei, ob die ge­messenen Kennzahlen durch Beschäftigte überhaupt beeinflussbar sind. Die TBS unterstützt die Betriebsräte bei der Erarbeitung von Fragekatalogen und Betriebsvereinbarungen für MES.