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Mitbestimmung bei Corporate-Influencer-Programmen

Wie können bei Corporate-Influencer-Programmen Betriebsräte und Personalräte aktiv werden?

Soziale Medien sind heutzutage ein unverzichtbares Werkzeug, um neue Kund*innen und Mitarbeiter*innen zu gewinnen. Immer mehr Unternehmen setzen auf „Corporate Influencer“ oder „Brand Ambassadors“, die als Markenbotschafter*innen über ihre persönlichen Social-Media-Kanäle Einblicke in ihren Arbeitsalltag geben und die Sichtbarkeit des Unternehmens erhöhen.

Spezielle Corporate-Influencer-Programme werden zunehmend ins Leben gerufen, um interne Markenbotschafter*innen auszuwählen, ihre Social-Media-Kompetenzen zu schulen und sie zu befähigen, die Reputation des Unternehmens zu stärken und die Reichweite in den sozialen Medien zu erhöhen.

Welche Risiken können bei Social Media für Beschäftigte entstehen?

Wenn Mitarbeitende auf ihren persönlichen Social-Media-Accounts aktiv werden, entstehen Haftungsrisiken. Sie müssen Kennzeichnungspflichten, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte sowie Wettbewerbs- und Datenschutzregeln beachten. Daher ist es essenziell, dass Corporate Influencer rechtlich geschult werden.

Bei negativen Kommentaren oder einem Shitstorm benötigen sie Unterstützung – idealerweise aus der Kommunikationsabteilung oder von einem Team, das die Corporate Influencer betreut. Dies hilft, psychische Belastungen zu vermeiden.

Die Auswertung der geposteten Beiträge und Social-Media-Performance-Kennzahlen durch den Arbeitgeber eröffnet neue Möglichkeiten der Verhaltens- und Leistungsbewertung.

Was können Betriebsräte tun?

Existieren bereits Social-Media-Guidelines, sollten diese überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden, um aktive Social-Media-Nutzer*innen optimal zu unterstützen. Falls keine Richtlinien vorhanden sind, sollten Betriebsräte die Gestaltung neuer und umfassenderer Corporate-Influencer-Guidelines anstoßen und sicherstellen, dass geeignete Schulungen angeboten werden.

Wir empfehlen, diese Guidelines als Anlage in eine Betriebsvereinbarung aufzunehmen, die einen Ausschluss der Verhaltens- und Leistungskontrolle für die Aktivitäten in den sozialen Netzwerken regelt. Viele der verfügbaren Analysetools laufen dem Beschäftigtendatenschutz zuwider.

Die Teilnahme an einem Corporate-Influencer-Programm bedeutet zusätzlichen zeitlichen Aufwand. Betriebsräte sollten darauf achten, dass alle damit verbundenen Tätigkeiten – sowohl die Schulungen als auch die Erstellung von Inhalten – als Arbeitszeit gelten oder finanziell ausgeglichen werden.

Soll in deinem Unternehmen ein Corporate-Influencer-Programm eingeführt werden, stehen dir die TBS-Expert*innen mit ihrer Beratung gerne zur Seite.

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