Zeitarbeit zeichnet sich häufig durch kurzfristige und vergleichsweise belastende Tätigkeiten aus. Die ständig wechselnden Einsätze erzeugen Herausforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, einem Kerngebiet der betrieblichen Mitbestimmung. Die Umsetzung geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen bringt dabei einige Besonderheiten mit sich, da die Verantwortung hierfür zwischen Verleih- und Entleihbetrieb geteilt wird. Zwar liegt sie grundsätzlich bei der Zeitarbeitsfirma, die konkrete Umsetzung findet aber im Einsatzbetrieb statt und betrifft auch die dort verantwortliche Interessenvertretung. Das neue Schulungsangebot der Servicestelle soll Klarheit darüber schaffen, wie diese geteilte Verantwortung in der Praxis erfüllt werden kann. Interessenvertretungen bekommen einen Überblick über die genauen Zuständigkeiten und lernen die Prozesse so zu begleiten, dass ein wirksamer Arbeitsschutz für die gesamte Belegschaft gelingen kann. Kontaktieren können Sie uns unter:
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