Qualifizierung: Potenziale heben!

Weiterbildung mit einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung gemeinschaftlich regeln

Eine Betriebsvereinbarung, die das Thema Qualifizierung strategisch regelt, hat auch für den Arbeitgeber zahlreiche Vorteile. Mit Beschäftigten, die ihre beruflichen Kompetenzen erweitern, verbessern sich die Fähigkeiten des Unternehmens, die anstehenden Veränderungsprozesse erfolgreich zu bewältigen. Deshalb stellt sich die Frage: Wie lässt sich das Thema angehen und eine Betriebsvereinbarung erfolgreich auf den Weg bringen? Der Artikel gibt für Betriebsrat, Personalrat & Co. Orientierung.

Ein guter Beginn: Ausgangslage prüfen!

Bevor die Interessenvertretung eine Vereinbarung in Angriff nimmt, ist es sinnvoll zu prüfen, inwieweit Tarifverträge Regelungen und Ansprüche der Beschäftigten zur Qualifizierung enthalten. Ein Beispiel ist der „Tarifvertrag Bildung“ der Metall- und Elektroindustrie NRW. Auch Haustarifverträge können derartige Regelungen enthalten. Durch eine Betriebsvereinbarung können Sie die tariflichen Regelungen konkretisieren und vor allem die Umsetzung und Motivation der Beschäftigten zur Weiterbildung stärken.

Themen für eine Betriebsvereinbarung zur Qualifizierung

Aber auch ohne tarifliche Grundlage lassen sich im Betrieb Regelungen zur Qualifizierung treffen. Folgende Fragen können Sie zum Beispiel durch eine Vereinbarung sehr gut beantworten:

  • Was ist mit Qualifizierung gemeint?
  • Welche Arten von Qualifizierung sind im Angebot?
  • Wer hat Anspruch auf welche Qualifizierung?
  • Wie lässt sich der Qualifizierungsbedarf feststellen?
  • Wie werden Qualifizierungsgespräche ausgestaltet?
  • Wie werden Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt, überprüft und dokumentiert?
  • Welche finanziellen Mittel werden bereitgestellt und wie werden diese verwendet?
  • Welche Rechte und Pflichten haben die Beschäftigten?

Qualifizierung gemeinschaftlich regeln!

Wichtig hierbei ist es, eine gemeinsame und sozialpartnerschaftliche Lösung zu finden. Denn dies unterstreicht den Willen des Unternehmens, Herausforderungen zusammen mit den Beschäftigten zu bewältigen. Dies wirkt sich positiv auf die Motivation, die Produktivität, die Arbeitsqualität und die Innovationsfähigkeit aus.

Zur Förderung der Weiterbildung gibt es eine breite Palette an Unterstützungsangeboten. Das Angebot reicht von betrieblicher oder individueller Beratung bis hin zur weitreichenden finanziellen Förderung. Neben der Unterstützung bei der Entwicklung einer Betriebsvereinbarung informiert die TBS gerne zu Fördermöglichkeiten und vermittelt für den Betriebsrat bei Bedarf passende Ansprechpartner.

Laden Sie sich auch die Broschüre „Mitbestimmung bei Kompetenzentwicklung und Qualifizierung“ herunter!