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Sozialökologische Transformation: Eine Chance für Betriebsrat, Personalrat & Co.

Die sozialökologische Transformation bleibt eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Sie umfasst die tiefgreifende Umgestaltung der Wirtschaft und Gesellschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit. Ziel ist es, kohlenstoffhaltige Emissionen vor allem durch den Ausstieg aus fossilen Energieträgern deutlich zu verringern. Dies soll zu tiefgreifenden Veränderungen in der Energieerzeugung und -nutzung sowie in Produktion und Transport führen. Diese Prozesse betreffen Umwelt, Gesellschaft und Arbeitswelt gleichermaßen. Dieser Artikel beschreibt, wie Betriebsrat, Personalrat & Co. aktiv zur sozialökologischen Transformation beitragen kann.

Transformation mitdenken – Risiken erkennen, Chancen nutzen

Die Dekarbonisierung und die sozialökologische Transformation stellen auch Betriebsrat, Personalrat und andere Interessenvertretungen vor große Herausforderungen. Sie eröffnen dabei auch Chancen zur Mitgestaltung einer nachhaltigen und gerechten Arbeitswelt. Der Betriebsrat oder Personalrat kann durch Information, Beratung und Mitbestimmung dazu beitragen, dass diese Prozesse sozialverträglich und erfolgreich umgesetzt werden.

Durch die Umgestaltung der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit können langfristig Arbeitsplätze gesichert und neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Darüber hinaus fördern diese Prozesse den Schutz der Umwelt und tragen zur Erreichung globaler Klimaziele bei.

Mitbestimmung nutzen – Umwelt und Beschäftigung sichern

Das Betriebsverfassungsgesetz bietet dem Betriebsrat verschiedene Beteiligungsrechte in Fragen des betrieblichen Umweltschutzes. So bietet § 89 BetrVG (Betrieblicher Umweltschutz) dem Betriebsrat die Möglichkeit, Transformationsprozesse im Unternehmen proaktiv sozial und ökologisch mitzugestalten. Dazu gehört auch die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen durch Informations- und Beratungsrechte sowie das Einbringen von Vorschlägen zur Beschäftigungssicherung. Analog gibt es auch für den Personalrat in NRW verschiedene rechtliche Ansatzpunkte. So kann der Personalrat Maßnahmen „anregen“, die dem Umweltschutz in der Dienststelle dienen (§ 64 Nr. 5 LPVG NRW).


Berichtspflichten als Hebel für die Mitgestaltung

Für Unternehmen gelten verschiedene Vorschriften hinsichtlich ihrer Berichtspflichten zu CO₂-Emissionen. Dazu gehören die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Taxonomie und das Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG). Diese Vorschriften geben Betrieben den Impuls dazu, ihre CO₂-Emissionen systematisch zu erfassen und transparent zu machen. Sie tragen dazu bei, die Nachhaltigkeitsleistungen der Unternehmen zu verbessern und den Anforderungen von Kunden, Investoren und Regulierungsbehörden gerecht zu werden. Und sie können durchaus auch im Sinne der Beschäftigten sein. Der Betriebsrat kann sich auch an dieser Stelle einbringen und die Pflichten und Schlussfolgerungen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der Arbeitgeberseite beraten. Unterliegen Maßnahmen der Mitbestimmung, gibt es auch Möglichkeiten der aktiven Mitgestaltung.

Transformation auf die Agenda setzen – wir unterstützen euch

Die sozialökologische Transformation bietet eine wichtige Diskussionsgrundlage zwischen Betriebsrat, Personalrat & Co. einerseits und dem Arbeitgeber andererseits. Sie eröffnet nicht nur Herausforderungen, sondern auch Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung einer zukunftsfähigen und gerechten Arbeitswelt. Der Betriebsrat oder Personalrat kann durch konstruktive Beiträge sicherstellen, dass die Transformationsprozesse sowohl sozialverträglich als auch wirtschaftlich erfolgreich umgesetzt werden.

Gerne unterstützen wir bei allen Fragen rund um das Thema „Dekarbonisierung und sozialökologische Transformation“. Am besten ihr ruft uns an oder nutzt unserer Kontaktformular.

Auch beim TBS-Projekt „Mitgestalten:Plus“ dreht sich alles um Dekarbonisierung, sozialökologische Transformation, Künstliche Intelligenz, Digitalisierung, New Work und Fachkräftemangel. 

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