| Lesedauer: 11 Minuten

Technostress am Arbeitsplatz: Das können Betriebsräte und Personalräte tun

Digitale Technologien bringen neue Belastungen mit sich. Ständige Erreichbarkeit, Informationsflut, Überwachungsdruck, komplexe IT-Systeme, technische Störungen – dies und vieles mehr können bei den Beschäftigten zur Überforderung führen. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von Technostress. Bei Dauerbelastungen kann er die Gesundheit beeinträchtigen und bis zur Erschöpfung oder zum Burnout führen. Dieser Artikel zeigt, wie Betriebsräte und Personalräte zu einer gesundheitsgerechten Gestaltung digitaler Arbeit beitragen können.

Was ist Technostress am Arbeitsplatz?

Technostress beschreibt den Stress, den Beschäftigte durch die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien erleben. Der Begriff „Technostress“ wurde 1984 von dem Psychologen Craig Brod (vgl. Ayyagari/Grover/Purvis 2011) als eine moderne Erkrankung eingeführt, die in der Unfähigkeit besteht, mit Informations- und Kommunikationstechnologien in einer gesunden Weise umzugehen.
In einer Studie zu „Belastungsfaktoren der digitalen Arbeit“ aus dem Jahr 2020 konnten die Autor*innen insgesamt 12 Belastungsfaktoren identifizieren:

  1. Arbeitsmenge (Workload) – zu viele Aufgaben in zu kurzer Zeit
  2. Zeitdruck – enge Deadlines, permanente Beschleunigung
  3. Unterbrechungen – ständige Störungen (E‑Mails, Calls, Chats)
  4. Multitasking – parallele Bearbeitung mehrerer Aufgaben/Systeme
  5. Komplexität – schwer verständliche Prozesse/IT-Systeme
  6. Intransparenz – unklare Zuständigkeiten, fehlende Übersicht
  7. Technikprobleme – instabile oder nicht funktionierende Systeme
  8. Ständige Erreichbarkeit – Erwartung, jederzeit verfügbar zu sein
  9. Qualifikationsdefizite – fehlende Kenntnisse im Umgang mit Technik
  10. Geringer Handlungsspielraum – wenig Einfluss auf Arbeitsweise/Tempo
  11. Widersprüchliche Anforderungen – Zielkonflikte (z. B. schnell vs. fehlerfrei)
  12. Fehlende Unterstützung – unzureichender Support durch Führung/IT

Welche gesundheitlichen Folgen kann Technostress mit sich bringen?

Eine Dauerbelastung kann die Gesundheit der Beschäftigten gefährden. Häufige Folgen sind:

  • psychische Belastungen,
  • Erschöpfung,
  • Burnout.

Merke: Das Risiko für Burnout bei Menschen mit dauerhaftem Technostress ist doppelt so hoch wie bei Menschen, die keinem Technostress ausgesetzt sind.

Welche Handlungsmöglichkeiten haben Betriebsrat und Personalrat?

Mit folgenden Maßnahmen können Betriebsräte und Personalräte das Thema Technostress angehen: 

  • Initiierung und Mitbestimmung betrieblicher Weiterbildungen zur Nutzung von IT-Systemen, die den gesundheitsbewussten Umgang mit den digitalen Medien vermitteln.
  • Mitbestimmung von IT-Vereinbarungen, wie IT-Tools in die Arbeitsprozesse integriert werden und deren Nutzung gesundheitsorientiert organisiert werden kann.
  • Mitbestimmung des gesamten Prozesses der psychischen Gefährdungsbeurteilung.

Wichtig: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bestimmen Betriebsrat und Personalrat unter anderem mit,

  • welche Abteilungen oder Arbeitstätigkeiten überhaupt beurteilt werden,
  • wer die Beurteilung durchführt und mit welchen Qualifikationen,
  • welcher Fragebogen eingesetzt wird,
  • welche weiteren Fragen im Fragebogen mit aufgenommen werden,
  • welche passenden Maßnahmen entwickelt werden,
  • wie die Wirksamkeit der Maßnahmen ermittelt wird.

Auf welcher rechtlichen Grundlage bewegen sich Betriebsrat und Personalrat?

Der Betriebsrat kann seine Mitbestimmungsrechte auf folgende Vorschriften stützen und erzwingen:

  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen)
  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (Arbeits- und Gesundheitsschutz)

Der Personalrat kann seine Mitbestimmungsrechte auf folgende Vorschriften stützen und erzwingen:

  • § 72 Abs. 3 Nr. 2 und 4 LPVG NRW
  • § 72 Abs. 4 Nr. 7 und 10 LPVG NRW
  • § 80 Abs. 1 Nr. 16, 19 und 20 BPersVG

Wie können Betriebsrat und Personalrat Technostress regeln?
 

IT-Vereinbarungen erarbeiten

Über IT-Vereinbarungen können Betriebsrat und Personalrat mitbestimmen,

  • wie digitale Werkzeuge in die Arbeitsprozesse eingebunden werden und
  • wie ihre Nutzung gesund und effizient gestaltet wird.

In IT-Vereinbarungen sollten auch Regelungen 

  • zur Gefährdungsbeurteilung,
  • zur Erreichbarkeit sowie
  • zur Softwareergonomie

aufgenommen werden.

Betriebs- oder Dienstvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung initiieren

Betriebsrat und Personalrat können die Mitbestimmung zu Technostress im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung festschreiben. 

Fragebögen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung (GBU) entwickeln

Betriebsrat und Personalrat sollten prüfen:

  • Erfasst der Fragebogen psychische Belastungen ausreichend?
  • Enthält er Fragen zu digitalen Medien und zum Umgang damit?

Falls digitale Belastungen nicht ausreichend berücksichtigt werden, können zusätzliche Fragen aufgenommen werden.

Mitbestimmung bei Maßnahmen (GBU)

Betriebsrat und Personalrat sollten an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zwingend mitwirken. Ziel: Verbesserungen im Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln. Zum einen durch betriebliche festgeschriebene und mitbestimmte Regelungen und zum anderen durch regelmäßige Schulungen zur Nutzung von digitralen Arbeitsmitteln.

Fachliche Stärkung

Es empfiehlt sich, dass Betriebsrat und Personalrat 

  • an Seminaren zur psychischen Gefährdungsbeurteilung teilnehmen,
  • externe Sachverständige hinziehen,
  • unabhängige Beratung nutzen.

Rechtsgrundlagen sind:

  • § 80 Abs. 3 BetrVG
  • § 40 LPVG NRW
  • § 46 BPersVG

Du hast Fragen oder möchtest eine kostenfreie Erstberatung?
Dann kontaktiere uns – die TBS NRW ist an deiner Seite!

Zum Kontaktformular

FAQ

Was ist Technostress?

Technostress beschreibt psychische Belastungen, die durch die Nutzung digitaler Technologien und die damit verbundenen Arbeitsbedingungen entstehen.

Kann Technostress zu Burnout führen?

Ja. Dauerhafte Informationsüberflutung, Zeitdruck und ständige Erreichbarkeit können Erschöpfung und Burnout begünstigen.

Wie können Betriebsrat und Personalrat dem Technostress entgegenwirken?

Betriebsrat und Personalrat können über Mitbestimmungsrechte Einfluss auf Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und den Einsatz digitaler Technologien nehmen.

Wie lässt sich Technostress im Betrieb reduzieren?

Durch gute Arbeitsorganisation, Qualifizierung, klare Regeln zur Erreichbarkeit, ergonomische Software und eine systematische psychische Gefährdungsbeurteilung.

Darf ich als Interessenvertretung externen Sachverstand hinzuziehen?

Ja. Betriebsräte und Personalräte können externen Sachverstand hinzuziehen, wenn sie für die Bewertung digitaler Belastungen oder die Gestaltung geeigneter Maßnahmen fachliche Unterstützung benötigen.