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Auslagerung durch Werkvertrag: Im Interesse aller Beschäftigten handeln!

Der Einsatz von Fremdfirmen, wie z. B. externen Kantinenbetreibern oder Reinigungsunternehmen, ist vielfach nichts Neues. Doch im Zuge der verbesserten Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit – Stichworte: Lohnuntergrenze und Branchenzuschläge – sind Arbeitgeber dazu geneigt, auch bei zentralen Betriebsteilen vermehrt auf kostengünstigere Werkverträge zurückzugreifen. Ein wachsendes Aktionsfeld für die Interessenvertretung.

Die zunehmende Nutzung von Werkverträgen verändert die Arbeitswelt tiefgreifend. Immer häufiger werden Tätigkeiten ausgelagert, die zuvor von der Stammbelegschaft übernommen wurden. Diese Entwicklung kann zu Unsicherheit, schlechteren Arbeitsbedingungen und einem Verlust an Mitbestimmungsrechten führen – nicht nur für die betroffenen Werkvertragsbeschäftigten, sondern für alle Mitarbeitenden im Betrieb.

Die TBS NRW fordert daher ein verantwortungsvolles Handeln im Sinne aller Beschäftigten. Betriebsräte und Personalräte sollten frühzeitig eingebunden werden, um Risiken zu bewerten und Alternativen zu prüfen. Mit gezielter Beratung, Workshops und Handlungshilfen unterstützt die TBS NRW bei der strategischen Bewertung von Auslagerungsvorhaben und der Entwicklung nachhaltiger Lösungen.

Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen zu sichern, Mitbestimmung zu stärken und langfristig die Beschäftigungsfähigkeit im Unternehmen zu erhalten.

Die TBS NRW steht Interessenvertretungen für eine individuelle Beratung gerne zur Seite.