Das LPVG NRW bietet Mitbestimmung in entscheidenden Themenfeldern
Wirkungsvolle Mitbestimmung ist für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst absolute Voraussetzung, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Durch das LPVG NRW wird den Interessenvertretungen Mitbestimmung in den entscheidenden Themenfeldern angeboten. Mitbestimmung ist auch nötig: So macht der Kostendruck nicht vor den öffentlichen Betrieben halt. Dienstleistungsbereiche von Kommunen werden zusammengelegt, Einrichtungen ausgegliedert oder durchrationalisiert. Die E-Government-Gesetze des Bundes und des Landes NRW sorgen dafür, dass die Abläufe in den öffentlichen Bereichen zukünftig nur noch digital unterstützt erfolgen.
Der neue TBS-Flyer „Das LPVG mit Leben füllen!“ zeigt anhand von Handlungsbeispielen, wie die TBS NRW Betriebs- und Personalräte unterstützt, Nutzenpotenziale eines LPVGs zu erkennen, das sich dem BetrVG angleicht.