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Das LPVG mit Leben füllen!

Das LPVG NRW bietet Mitbestimmung in entscheidenden Themenfeldern

Wirkungsvolle Mitbestimmung ist für einen lei­stungs­fähigen öffentlichen Dienst absolute Voraussetzung, um die Heraus­forde­run­gen der Zukunft zu meistern. Durch das LPVG NRW wird den Interessenvertretungen Mitbestimmung in den entscheidenden Themenfeldern angeboten. Mitbestimmung ist auch nötig: So macht der Kostendruck nicht vor den öffentlichen Betrieben halt. Dienst­leistungsbereiche von Kommunen werden zusammengelegt, Einrichtungen ausgegliedert oder durchrationalisiert. Die E-Government-Gesetze des Bundes und des Landes NRW sorgen dafür, dass die Abläufe in den öffentlichen Bereichen zukünftig nur noch digital unterstützt erfolgen. 

Der neue TBS-Flyer „Das LPVG mit Leben füllen!“ zeigt anhand von Handlungsbeispielen, wie die TBS NRW Betriebs- und Personalräte unterstützt, Nutzenpotenziale eines LPVGs zu erkennen, das sich dem BetrVG angleicht.