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Mitbestimmung nutzen, Gesundheit fördern

3 Fragen an die TBS-Beraterin Dr. Kathrin Drews zum Thema „Psychische Belastungen im Betrieb“

Psychische Erkrankungen waren vor 20 Jahren noch kaum ein Thema bei Krankschreibungen. Mittlerweile sind sie die zweithäufigste Diagnose für Arbeitsunfähigkeit. Das hat weniger mit einer veränderten Wahrnehmung zu tun, sondern mit objektiven Entwicklungen. Die TBS-Beraterin Dr. Kathrin Drews über Ursachen und Handlungsoptionen für die Interessenvertretungen.

Liebe Kathrin, die psychischen Belastungen in vielen Betrieben nehmen in den letzten Jahren zu. Was sind die Gründe?

In unserer täglichen Praxis kristallisieren sich drei innerbetriebliche Ursachen heraus: Da ist zum einen eine mangelhafte Information und Kommunikation zu nennen, zudem eine mangelhafte Führung und Wertschätzung und drittens eine Arbeitsintensivierung bzw. Personalmangel. Zu diesen Belastungsfaktoren sind äußere Einflüsse hinzugekommen. Hierzu gehören die Corona-Pandemie ebenso wie der Krieg in der Ukraine und die Inflation, die die Ängste um den Arbeitsplatz befördern können. Der dritte Komplex hängt mit den neuen Möglichkeiten von Home-Office & Co. zusammen. Sie bringen einerseits Erleichterungen, minimieren aber den betrieblichen Zusammenhalt zwischen den Kolleg:innen und verschärfen auch die Vereinbarkeitsproblematik zwischen Beruf und Familie.

Weshalb sind psychische Belastungen ein Thema für die Interessenvertretungen und welche Rolle spielen diese hierbei?

Interessenvertretungen sind das Ohr zu den und das Sprachrohr der Beschäftigten. Sie können also gut einschätzen, wie es um die „emotionale Verfasstheit“ der Belegschaft bestellt ist. Deshalb können sie hier eine zentrale Position einnehmen, den Prozess der Gefährdungsbeurteilung beteiligungsorientiert zu gestalten. Wichtig dabei ist neben einer guten Analyse der Belastungen die Entwicklung von praxisbezogenen Problemlösungen. Nicht die Umsetzung aller Vorschläge ist dabei das einzig Entscheidende, sondern eine offene Kommunikation darüber, was wann und wie umgesetzt werden kann. Auch sind transparente Erläuterungen darüber erforderlich, warum bestimmte Vorschläge nicht, noch nicht oder in abgewandelter Form umgesetzt werden können.

Welche Handhabe haben die Interessenvertretungen, um das Thema „Psychische Belastungen“ in den Betrieben in den Griff zu bekommen?

Die Interessenvertretungen haben hier ein starkes Mitbestimmungsrecht. Zudem haben sie das Recht, sich bei einem derart komplexen Thema wie der Gefährdungsbeurteilung externen Sachverstand an die Seite zu holen. Hier unterstützt die TBS gerne mit ihrem Fachwissen und ihren Erfahrungen. Ein erster Schritt zur Bearbeitung des Themas kann zudem der Besuch eines der zahlreichen Seminare der TBS unter der Überschrift „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ sein.