Die Orientierungsberatung der TBS
Unternehmen können sich vor Situationen gestellt sehen, die sie zu personellen oder strukturellen Veränderungen veranlassen. In der Regel stehen dann immer auch mitbestimmungspflichtige Entscheidungen an oder wurden bereits getroffen - dies nicht selten ohne Beteiligung der Interessenvertretung. Die gegenwärtige Corona-Pandemie zeigt, dass die Interessenvertretung dann in relativ kurzer Zeit zielsicher reagieren muss. Hierfür bedarf es einer schnellen und praxisbezogenen Orientierung. Angesichts der dynamischen und komplexen Entwicklung solcher Krisen ist dies jedoch leichter gesagt als getan.
Noch bis zum Ende des Jahres kostenfrei: Die Orientierungsberatung der TBS
Deshalb: Ob Corona, wirtschaftliche Krisensituation oder unternehmensinterne Fehlentwicklung – die TBS NRW steht Interessenvertretungen im Rahmen einer Orientierungsberatung gerne zur Verfügung. Hier erhalten Sie wirksame Instrumente an die Hand, die Sie durch die gegenwärtige Krise ebenso wie auch durch zukünftige Herausforderungen führen. Das Besondere: Der Service ist bis zum Ende des Jahres noch kostenfrei, weil er vom Land NRW gefördert wird.
Die Orientierungsberatung unterstützt Sie dabei, aus einer Vielzahl an unterschiedlichen Informationen die richtigen zu filtern und so einzusortieren, dass ein klares Bild entsteht. Zugleich hilft sie dabei zu erkennen, welche Informationen noch fehlen und bei wem sie einzuholen sind. Liegen alle relevanten Daten vor, lassen sich die möglichen Szenarien beschreiben, die sich aus der gegenwärtigen Situation entwickeln können. Und sie erlauben es der Interessenvertretung, die richtigen Maßnahmen im Sinne der Beschäftigten zu ergreifen. Mit Kompass durch die Krise.
Mit Struktur die Krise meistern – im Sinne der Beschäftigten
Strukturiertes Vorgehen heißt also das Zauberwort. Und das bewährt sich in jeder krisenhaften Situation gleichermaßen:
- Standortbestimmung:
Welches Handlungsfeld ist betroffen: „Wirtschaft und Finanzen“, „Arbeitsorganisation und Technik“, „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ oder „Mitbestimmung und Beteiligung“? Welche Fehlentwicklungen lassen sich hier ermitteln? Welche Gründe liegen hierfür vor? Für diesen Schritt eignet sich in besonderem Maße eine Stärken-Schwächen-Analyse. - Einflussgrößen:
In diesem Schritt ist es wichtig herauszufinden, welche Rahmenbedingungen existieren, die auf die gegenwärtige Situation einwirken (können). Hierzu gehört für die Interessenvertretung auch, sich der rechtlichen Instrumentarien zu versichern, mit denen sie selbst mögliche Fehlentwicklungen im Sinne der Beschäftigten positiv beeinflussen kann. - Entwicklung von Szenarien:
Wichtig ist es zudem, sich nicht von plötzlichen Entwicklungen überraschen zu lassen. Deshalb empfiehlt es sich, in einem weiteren Schritt drei unterschiedliche Szenarien zu entwickeln, die nach einer gegenwärtigen Krise eintreten können: ein Negativ-Szenario, ein Positiv-Szenario und das wahrscheinlichste Szenario. - Handlungspläne:
Im letzten Schritt geht es nun darum, nach Maßgabe der unterschiedlichen Szenarien alternative Handlungspläne zu entwickeln. Die erlauben der Interessenvertretung in jeder Situation ein angepasstes und zielgenaues Agieren. Diese sollte sie mit der Geschäftsführung diskutieren und idealerweise gemeinsam mit ihr umsetzen. Rechtlicher Durchsetzungshebel ist hier neben der harten Mitbestimmung (§ 87 BetrVG) der § 92a BetrVG, über den der Betriebsrat dem Arbeitgeber Maßnahmenvorschläge unterbreiten kann, also sein Initiativrecht nutzt.
Wie gesagt: Noch bis Ende des Jahres können wir Sie über das landesgeförderte Projekt „Orientierungsberatung“ bei dieser Zukunftssicherung kostenlos unterstützen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen nach wie vor auch als externe Sachverständige zur Verfügung.