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Was tun bei der Insolvenz?

In der Vergangenheit gingen wirtschaftlich gefährdete Unternehmen vorschnell in die Insolvenz. Dies hat das in 2021 in Kraft getretene neue Insolvenzrecht geändert. Seitdem hat die Sanierung und Restrukturierung der Betriebe Vorrang vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Auch der Betriebsrat hat hier wichtige Möglichkeiten der Mitgestaltung an die Hand bekommen. Die TBS-Broschüre „Unternehmensinsolvenzen und Restrukturierungsverfahren“ zeigt die Handlungsoptionen für die Interessenvertretung – gibt aber auch Hinweise zu den Themen „Interessenausgleich“ und „Sozialplan“.

Angstmacher Unternehmens-Insolvenz

Manchmal kommt die Pleite überraschend. Meistens kündigt sie sich lange vorher an und steht am Ende eines langen, zermürbenden Niedergangs. Die Insolvenz des Arbeitgebers ist in jedem Fall eine absolute Ausnahmesituation für den Betriebsrat und die Belegschaft. In der wirtschaftlichen Notlage geht es regelmäßig um Entlassungen und große finanzielle Einbußen. Und es gibt die große Hoffnung, dass es doch noch irgendwie weitergeht mit dem Betrieb. Die Nerven liegen blank. Schließlich steht viel auf dem Spiel – für alle Betroffenen.

Das Management versucht meist bis zum bitteren Schluss, die Insolvenz in stiller Eigenregie aufzuhalten und solange jede Einmischung von außen abzuwehren. Der Belegschaft werden in diesem Zuge einschneidende Verzichtsleistungen abverlangt, ohne dass eine Besserung greifbar ist.

Die Handlungsoptionen für den Betriebsrat

Um angeschlagene Unternehmen erfolgreicher auf den Weg der Sanierung zu bringen, gibt es seit einiger Zeit interessante Neuerungen im Insolvenz- und Sanierungsrecht. Die Vielzahl insolvenzrechtlicher Verfahrensregelungen ist leider für Laien kaum zu überblicken. Deshalb ist es dem Betriebsrat und der Belegschaft kaum bekannt, wie viele Möglichkeiten es gibt, eine betriebliche Sanierung einzuleiten, ohne dass es zur Einsetzung einer Insolvenzverwaltung und zur Abwicklung des Betriebes kommen muss. Aufgrund einer EU-Richtlinie gibt es beispielsweise Sanierungs- und Restrukturierungsverfahren, die nicht mehr so öffentlich gemacht werden müssen, wie nach dem früheren Insolvenzrecht.

Betriebsratsmitglieder von Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage brauchen einen schnellen Überblick zu ihren Handlungsmöglichkeiten. Sie brauchen Hinweise auf frühe Anzeichen im Vorfeld einer Insolvenz. Und sie brauchen Tipps zu den wesentlichen Weichenstellungen auf dem Weg zu einer erfolgreichen Sanierung Ihres Betriebes. Aber auch, wenn eine Insolvenz nicht mehr abwendbar ist, benötigt der Betriebsrat valide Informationen, z. B. zu den Themen "Interessenausgleich" und "Sozialplan".

Die wesentlichen Informationen haben wir in diesem Ratgeber zusammengefasst:

zum Download

 

Broschüre "Handlungshilfe Insolvenz & Restrukturierung"