Governance | Verantwortung verankern: Steuerung, Zuständigkeiten und nachhaltige Organisation
Worum geht es?
In dieser Kategorie geht es um die Gestaltung von Prozessen, Strukturen und Verantwortlichkeiten, mit denen der Einsatz von IT- und KI-Systemen im Unternehmen gesteuert und dauerhaft verankert wird. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Governance: Wie werden Anwendungen ausgewählt, eingeführt, überprüft und weiterentwickelt? Wie wird sichergestellt, dass Vereinbarungen, interne Richtlinien und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden? Und wie gelingt ein kontinuierlicher Dialog zwischen den relevanten Akteur*innen im Unternehmen, damit Ziele, Rahmenbedingungen und Schutzinteressen miteinander in Einklang gebracht werden?
Warum ist das für die Interessenvertretung relevant?
Für die Interessenvertretung ist diese Kategorie relevant, weil sie selbst eine zentrale Akteurin in Governance-Prozessen ist. Durch eine frühzeitige und verbindliche Beteiligung kann sie sicherstellen, dass die Interessen der Beschäftigten bereits bei der strategischen Ausrichtung, bei der Festlegung von Verfahren und bei der Überwachung bestehender Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Dabei geht es nicht nur um die Mitbestimmung bei einzelnen Systemen, sondern auch darum, dauerhafte Prozesse mitzugestalten, die Transparenz schaffen, Beteiligung ermöglichen und die Einhaltung vereinbarter Regeln absichern.
Typische Gestaltungsthemen
- KI-Strategie: Gemeinsame Ziele, Leitplanken und Prioritäten
- Verfahren zur Bewertung, Begrenzung und regelmäßigen Überprüfung von Risiken beim Einsatz von KI
- Strukturen für Beratung, Qualifizierung und Ansprechpersonen für KI
- Regeln und Verantwortlichkeiten für den Umgang mit Daten und den Zugriff auf Systeme
Mitbestimmung
Bei der Überwachung der Einhaltung von Governance-Regelungen im Kontext konkreter IT- oder KI-Systeme kann insbesondere die erzwingbare Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG relevant sein. Diese Mitbestimmung ist jedoch in der Regel auf das jeweilige IT- bzw. KI-System bezogen. Gerade deshalb ist es in dieser Kategorie sinnvoll, ergänzend freiwillige Rahmen- und Prozessvereinbarungen nach § 88 BetrVG in den Blick zu nehmen. Solche Vereinbarungen können gemeinsame Verfahren, Zuständigkeiten, Prüfschritte und Beteiligungsformate festlegen.
Für beide Seiten kann eine solche Governance-Struktur vorteilhaft sein: Wiederkehrende Verfahren erleichtern und beschleunigen die Abstimmung, weil nicht bei jedem Vorhaben grundlegende Fragen neu geklärt werden müssen. Gleichzeitig ermöglicht eine frühzeitige Prozessbeteiligung, mögliche Risiken, Beschäftigteninteressen und Schutzbedarfe bereits vor der Einführung oder Pilotierung von Systemen zu berücksichtigen. Dadurch können Vertrauen, Transparenz und Verbindlichkeit entstehen und spätere Konflikte, Verzögerungen oder Blockaden reduziert werden.