IT-Basis | Die Voraussetzungen schaffen

Worum geht es? 

Die Kategorie IT-Basis umfasst die grundlegenden Voraussetzungen für den Einsatz digitaler Technologien und KI im Betrieb. Sie beschreibt die zentralen Gestaltungsfelder der Mitbestimmung bei der Einführung und Nutzung von IT-Systemen und bildet damit das Fundament für eine beschäftigtenorientierte KI-Gestaltung. 

Viele Fragen, die heute bei KI diskutiert werden, sind nicht neu: Datenschutz, Transparenz, Qualifizierung, Gesundheitsschutz oder der Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle gehören seit vielen Jahren zu den Kernaufgaben der Mitbestimmung bei technischen Systemen. Eine gute IT-Basis schafft deshalb die Voraussetzungen, um auch KI-Systeme sicher, fair und sinnvoll einzusetzen. 

Warum ist das für die Interessenvertretung relevant? 

Die Einführung neuer Technologien verändert Arbeitsabläufe, Möglichkeiten der Datennutzung und Qualifikationsanforderungen. Interessenvertretungen können dafür sorgen, dass die Interessen der Beschäftigten dabei berücksichtigt werden. Ziel ist es, Chancen durch digitale Technologien nutzbar zu machen und gleichzeitig Überwachung, unangemessenen Leistungsdruck oder Benachteiligungen zu verhindern. Zudem geht es darum, Beschäftigte für die Arbeit mit neuen Technologien zu befähigen und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu stärken. 

Typische Gestaltungsthemen 

  • Datenschutz und Datennutzung
  • Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle
  • Qualifizierung und Kompetenzentwicklung
  • Ergonomie und Gesundheitsschutz
  • Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung
  • Zweckbindungen und Standards für IT-Systeme 

Mitbestimmung  

Für die Gestaltung von IT- und KI-Systemen sind vor allem die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 und 7 BetrVG relevant, etwa bei Fragen der betrieblichen Ordnung, bei technischen Einrichtungen mit Eignung zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle sowie beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ergänzend können Unterrichtungs- und Beratungsrechte nach § 90 BetrVG, Regelungen zur Berufsbildung nach §§ 96–98 BetrVG sowie die Hinzuziehung eines Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG Bedeutung haben. In der Praxis bietet sich dafür eine Rahmenbetriebsvereinbarung zu IT-Systemen an, die um KI-spezifische Regelungen ergänzt oder mit einer KI-Rahmenbetriebsvereinbarung verbunden wird. Darin können übergreifende Standards zu Transparenz, Zweckbindung, Datenschutz, Qualifizierung, Beteiligung bei Änderungen sowie zum Schutz vor Überwachung oder Benachteiligung festgelegt und für einzelne Systeme konkretisiert werden.