KI-Leitlinien | Die Richtung bestimmen: Werte, Ziele und gemeinsame Leitplanken

Worum geht es? 

Die Kategorie KI-Leitlinien umfasst alle Fragen, Grundsätze und Überlegungen, die eine werteorientierte Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Betrieb betreffen. Im Mittelpunkt stehen Themen wie Nachhaltigkeit, Diskriminierungsarmut, Ethik, Verantwortung und der angemessene Umgang mit dem Verhältnis von Mensch und Maschine. Damit kann ein grundlegender Orientierungsrahmen geschaffen werden, der sowohl für die Entwicklung einer KI-Strategie als auch für den konkreten Einsatz von KI-Systemen wichtig ist. Gemeinsame Werte und klare Leitplanken stärken Vertrauen, schaffen Transparenz und geben Beschäftigten Sicherheit im Umgang mit neuen Technologien. 

Warum ist das für die Interessenvertretung relevant? 

Für die Interessenvertretung ist diese Kategorie relevant, weil hier die grundlegende Richtung für den KI-Einsatz im Betrieb mitbestimmt und mitgestaltet werden kann. Ein menschzentrierter Ansatz ist dabei zentral: KI und Technologie sollen so eingesetzt werden, dass sie Beschäftigte unterstützen, ihre Rechte schützen und gute Arbeit fördern. Die Interessenvertretung kann darauf hinwirken, dass ethische Fragen frühzeitig geklärt werden – etwa welche Rolle KI im Arbeitsprozess übernehmen darf, wo menschliche Entscheidung und Aufsicht unverzichtbar bleiben und wie eine sinnvolle Zusammenarbeit von Mensch und Maschine gestaltet werden kann, ohne dass Beschäftigte ins Hintertreffen geraten. 

Typische Gestaltungsthemen 

  • Diskriminierungsarme und faire KI-Nutzung
  • Menschzentrierung als verbindliches Gestaltungsprinzip
  • Menschliche Aufsicht, Verantwortung und Entscheidungsgrenzen
  • Beteiligung von Beschäftigten und Interessenvertretung
  • Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung beim KI-Einsatz   

Mitbestimmung

Mitbestimmungsrechtlich ergeben sich in dieser Kategorie mehrere Anknüpfungspunkte. § 75 BetrVG verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Beschäftigten zu schützen und zu fördern sowie Benachteiligungen entgegenzuwirken. Gerade bei KI-Systemen, die Entscheidungen vorbereiten, Verhalten bewerten oder Arbeitsprozesse beeinflussen, ist dieser Schutzrahmen besonders bedeutsam. Darüber hinaus können Regelungen zu KI-Leitlinien, Compliance und betrieblichem Verhalten Berührungspunkte zu § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG haben, wenn Fragen der Ordnung im Betrieb betroffen sind. Auch § 80 Abs. 1 BetrVG eröffnet wichtige Aufgabenfelder, etwa bei Gleichstellung, Diskriminierungsschutz, betrieblichem Umweltschutz sowie beim Vorschlags- und Initiativrecht des Betriebsrats für Maßnahmen, die dem Betrieb oder der Belegschaft dienen. Nicht zuletzt können je nach konkretem KI-System weitere Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte einschlägig sein.