Beschreibung
Die vielen Lieferkettenstörungen und Versorgungsengpässe machen uns bewusst, wie global vernetzt unsere Wirtschaft ist. Stabile und unbelastete Lieferbeziehungen sowie eine Versorgung mit nachhaltigen Energien, Rohstoffen und Produkten gewinnen eine immer höhere Bedeutung. Nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften steht längst auch im Fokus aktueller EU-Initiativen und der deutschen Gesetzgebung. Aktuell ist die EU-Kommission mit einem EU-weiten Import- und Exportverbot für alle Güter befasst, die nachweislich mittels Zwangsarbeit entstanden sind. In Kürze tritt ein noch viel weitergehendes Gesetz in Kraft: das so genannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet es Unternehmen, in ihren Lieferketten gezielt auf die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards zu achten und dies zu dokumentieren. Die externen Lieferbeziehungen des Unternehmens sind nach dem Betriebsverfassungsgesetz bislang kaum ein Feld für Betriebsräte. Das ändert sich mit dem neuen Gesetz. Für welche Unternehmen das neue Lieferkettengesetz gilt, wie sich das Betriebsverfassungsgesetz ändert und was die Neuerungen für die Unternehmen und den Betriebsrat bedeuten, erläutert unser aktuelles White Paper zu diesem Thema.
Herausgeber
Projekt „Transformation gestalten – Beschäftigung sichern“ – ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. Die TBS ist mit der Umsetzung beauftragt.
Die TBS ist eine vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte Einrichtung.
Förderung
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds / REACT-EU als Teil der Reaktion auf die Covid-19-Pandemie.
