| Lesedauer: 5 Minuten

Mit IT-Rahmenvereinbarung Digitalisierung anpacken

TBS-Berater:innen Racel Bosbach, Björn Hellweg und Dr. Johanna Renker über die stra-tegischen Vorteile einer Rahmenvereinbarung rund um die betriebliche Digitalisierung

In der Praxis machen wir Berater: innen von der TBS-NRW die Erfahrung, dass gerade die Implementierung von neuen digitalen Prozessen sowie die Digitalisierung bestehender Abläufe starke Treiber von Veränderungsprozessen in Unternehmen sind.

Veränderungen werden heute meist unter dem Begriff Transformation zusammengefasst und könnten unterschiedliche Bereiche in den Betrieben betreffen. Eine Facette der Transformation begleitet uns seit mehreren Jahren – die Digitalisierung.

Die Beteiligung der Beschäftigten beschleunigt die Prozesse, statt sie zu verlangsamen

In unseren Beratungen erkennen wir täglich, dass eine gelingende Digitalisierung eine Beteiligung der Beschäftigten voraussetzt. Ihre Interessen finden oftmals keine Berücksichtigung. Die Arbeitnehmer:innen sind Expert:innen ihrer eigenen Arbeitsabläufe und können so durch ihr umfangreiches Praxiswissen in erheblichem Maße zum Projekterfolg beitragen. Unternehmen profitieren also davon, die Beschäftigten ihre Arbeitsumgebung mitgestalten zu lassen. Hierbei ist ihr Input bei der Festschreibung von Evaluierungsmaßnahmen ebenso gefragt wie bei Beteiligungsworkshops oder bei sinnvoll konzipierten Pilotprojekten.

Damit sich Beschäftigte einbringen können, müssen klare Strukturen geschaffen werden. Hierfür ist eine Rahmenvereinbarung „IT“ das ideale Instrument. Denn sie schafft einerseits Raum für die Beteiligung der Kolleg:innen und legt andererseits verbindliche Strukturen fest, wann und wie Interessenvertretungen ihre Mitbestimmungsrechte wahrnehmen können.

Stabile Strukturen der Mitbestimmung schaffen

Die Rahmenvereinbarung zur Einführung und Änderung von IT-Systemen bildet die Grundlage der rechtzeitigen wie umfassenden Information des Gremiums und zeigt allen Beteiligten - von der Idee bis zur fertigen Vereinbarung - den Weg, ein konkretes IT-System einzuführen.  So wird die IT-Rahmenvereinbarung zum Leitfaden für eine Transformation ohne Komplikationen, weil sie sich an den Anforderungen der Interessenvertretung und der Beschäftigten ausrichtet.

Alles, was grundsätzlich an allen IT-Systemen gleichartig zu regeln ist, muss in einer Rahmenvereinbarung nur ein einziges Mal geregelt werden. Beispielsweise können dies Grundsätze zum Umgang mit personenbezogenen Daten oder Regelungen zur Missbrauchskontrolle sein. Einmal geregelt, müssen diese Fragen nicht mehr bei jeder Einführung oder Veränderung eines IT-Systems bedacht und diskutiert werden. Unsere Erfahrung zeigt zudem, dass die einzelnen Vereinbarungen zu konkreten IT-Systemen nicht nur sehr viel kürzer werden, sondern sich auch insgesamt viel stärker ähneln.

Die IT-Rahmenvereinbarung wirkt auch in diesem Zusammenhang also nicht als Bremse, sondern als ein Motor der Transformation. Die Festschreibung eines Grundschutzes und eines geregelten Prozesses stellt nicht nur eine Arbeitserleichterung dar, sondern auch einen Zugewinn an Flexibilität, um dynamisch Veränderungen vorantreiben zu können. So kann der Betriebsrat zum Pionier der betrieblichen Digitalisierung werden. Die Arbeitgeberin verschläft eine einmalige Chance, wenn sie Betriebsrat und Beschäftigte nicht frühzeitig in die Transformation einbindet.

Mit der IT-Rahmenvereinbarung Transformation frühzeitig erkennen und aktiv mitgestalten

Die IT-Rahmenvereinbarung zur Einführung und Änderung von IT-Systemen bildet zudem die Grundlage der rechtzeitigen wie umfassenden Information der Interessenvertretung. Das versetzt das Gremium in die Lage, Transformationsprozesse, die sonst einfach an ihm vorbeilaufen könnten, frühzeitig zu erkennen und aktiv voranzutreiben.

Das Ziel ist es, moderne Arbeitsformen zu gestalten, die Beschäftigten und die Interessenvertretung stärker in die Gestaltung der Prozesse einzubeziehen. Gelingt es, dies in einer Rahmenvereinbarung „IT“ zu verankern und zu leben, kann sie zur Blaupause gelingender Transformation auch in anderen Bereichen der betrieblichen Mittbestimmung werden.   

Gerne unterstützt die TBS Interessenvertretungen bei der Erstellung und Modernisierung von Rahmenvereinbarungen.