Beschreibung
Mit Fortschreiten der Digitalisierung in Betrieben und Behörden rückt die Umstellung der klassischen Personalakte hin zu einer elektronischen Aktenform immer mehr in den Mittelpunkt. Arbeitgeber erhoffen sich dadurch effizientere und sicherere Personalprozesse. Doch der Umstieg von Papierakte auf die elektronische Akte birgt so manche Tücken, bei denen betriebliche Interessenvertretungen genau hinschauen sollten. Besonders groß ist dabei die Sorge der Beschäftigten vor einem unzureichenden Schutz ihrer Daten und vor unrechtmäßigen Leistungs- und Verhaltenskontrollen.
Ziel
Es wird vermittelt, was genau unter einer digitalen Personalakte zu verstehen ist und was zulässige Inhalte dieser sind. Die Interessenvertretungen sollen Vorteile und Risiken der digitalen Verwaltung von Beschäftigtendaten kennenlernen, insbesondere aus Sicht des Datenschutzes. In der Praxis sollen sie durchsetzen, dass Kostenersparnisse und Prozessoptimierungen nicht zu Möglichkeiten des Missbrauchs von Beschäftigtendaten führen.
Themen
- Rechtliche Grundlagen des Beschäftigtendatenschutzes (DSGVO, BDSG, DSG NRW)
- Zulässige und unzulässige Inhalte einer digitalen Personalakte
- Vorteile und Risiken für die Beschäftigten
- Mitbestimmungsrechte nach BetrVG, BPersVG und LPVG NRW
- Eckpunkte für Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Bemerkungen
Dieses Seminar wird vom DGB Bildungswerk NRW organisiert. Sie melden sich über die TBS NRW zu dem Seminar an und wir leiten Ihre Daten an das DGB-Bildungswerk NRW weiter.
Seminar-Steckbrief
Seminarnummer
D11-249535-133
Wann
4. Juli 2024
Art der Veranstaltung
Präsenz-Seminar
Kosten
395,00 € Seminarkostenpauschale (USt-frei)
+ ca. 55 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*innen
Hannes Pankratz
Zielgruppen
Betriebsräte
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
von profis für profis
Freistellungen
Dieses Seminar wird nach
37 (6) BetrVG,
42 (5) LPersVG,
54 (1) BPersVG
durchgeführt.
Status
Plätze verfügbar
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