Beschreibung
Fast jede oder jeder Beschäftigte hat schon einmal etwas über die arbeitsmedizinische Vorsorge gehört oder daran teilgenommen. Dies ist gut so, denn es ist Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Häufig werden auch Eignungsuntersuchungen in denselben Topf geworfen. Ganz so einfach ist es nicht, denn Eignungsuntersuchungen sind rechtlich limitiert und verfolgen ein anderes Ziel. Dabei eine Orientierung zu behalten, wann der Arbeitgeber einen zum Arzt schicken darf und wann nicht, ist schwer.
Ziel
Es werden die rechtlichen Vorraussetzungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen gegenübergestellt. Den Teilnehmenden wird praktische Orientierung für einen verhältnismäßigen und sicheren Umgang mit den unterschiedlichen Vorsorge- und Untersuchungsarten im Betrieb bzw. in der Dienststelle geboten.
Themen
- Basiswissen: Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchung
- Rechte und Verantwortlichkeiten
- Umgang mit Gesundheitsdaten nach DSGVO und BDSG
- Aufzeigen von Mitbestimmungsrechten
Bemerkungen
Dieses Seminar wird vom DGB Bildungswerk NRW organisiert. Sie melden sich über die TBS NRW zu dem Seminar an und wir leiten Ihre Daten an das DGB-Bildungswerk NRW weiter.
Seminarzeit: 9:00 bis 12:00 Uhr
Seminar-Steckbrief
Seminarnummer
D11-249473-133
Wann
8. November 2024
Wo
Online
Art der Veranstaltung
Online-Seminar
Kosten
265,00 € Seminarkostenpauschale (USt-frei)
Referent*innen
Svenja Budde
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Datenschutzbeauftragte
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
von profis für profis
Freistellungen
Dieses Seminar wird nach
37 (6) BetrVG,
42 (5) LPersVG,
54 (1) BPersVG,
16 MAVO,
19 (3) MVG
durchgeführt.
Status
Plätze verfügbar
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