Beschreibung
Die IT-Anwendungen in Unternehmen und Dienststellen werden immer unübersichtlicher. Nicht nur die Anzahl der IT-Systeme wächst beständig, sondern auch die diversen Möglichkeiten von IT-Systemen nehmen rasant zu. Daher gehen die meisten Betriebs- und Personalräte den Weg, eine IT-Rahmenvereinbarung abzuschließen, die die zentralen Grundsätze zum Schutz der Beschäftigten und zur Beteiligung der Interessenvertretung enthält.
Ziel
Das Seminar gibt einen kompakten Überblick über den Aufbau und zentrale Inhalte einer EDV-Rahmenvereinbarung, ihre Chancen, aber auch ihre Grenzen. Dabei stehen Praxiserfahrungen und rechtliche Rahmenbedingungen im Vordergrund.
Themen
- IT-Entwicklungstrends in Produktion und Verwaltung und Auswirkungen auf die Beschäftigten
- Rahmenvereinbarung versus Einzelvereinbarung
- Gesetzliche Rahmenbedingungen, wie das europäische Datenschutzrecht (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Aufbau und zentrale Inhalte einer IT-Rahmenbetriebs-/-dienstvereinbarung
- Beteiligungsrechte der Interessenvertretung im Überblick
- Handlungsansätze für die betriebliche Interessenvertretung
Bemerkungen
Dieses Seminar wird vom DGB Bildungswerk NRW organisiert. Sie melden sich über die TBS NRW zu dem Seminar an und wir leiten Ihre Daten an das DGB-Bildungswerk NRW weiter.
Seminarzeit: 9:00 bis 16:30 Uhr
Seminar-Steckbrief
Seminarnummer
D11-249475-133
Wann
27.
bis 28. November 2024
Wo
Düsseldorf
Art der Veranstaltung
Präsenz-Seminar
Kosten
840,00 € Seminarkostenpauschale (USt-frei)
+ ca. 329 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*innen
Racel Faller
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Datenschutzbeauftragte
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
EDV-/IT-Ausschuss-Mitglieder
Freistellungen
Dieses Seminar wird nach
16 MAVO,
19 (3) MVG,
37 (6) BetrVG,
42 (5) LPersVG,
54 (1) BPersVG
durchgeführt.
Status
Plätze verfügbar
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