Um die sozialen Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern, hat die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitskräfte zugänglich gemacht. Ein Tropfen auf dem heißen Stein. Ein Großteil von ihnen verdient deutlich weniger als die vergleichbare Stammbelegschaft und ist häufig in den unteren Entgeltgruppen eingruppiert. Dies wirkt sich bei Kurzarbeit besonders nachteilig aus, wenn Beschäftigte nur 60 bzw. 67% des Nettoentgelts erhalten. Nicht selten wird eine Aufstockung durch das Jobcenter erforderlich – eine unsichtbare Risikogruppe.
Unterschiede zwischen den Arbeitsbedingungen von Stammbeschäftigten und Leiharbeitskräften äußern sich nicht nur finanziell, sondern auch in den Arbeitszeiten oder Tätigkeiten. Für unbeliebte Schichten oder Tätigkeiten werden in einigen Betrieben Leiharbeitskräfte eingesetzt.
Gute Betriebsratsarbeit bedeutet, Leiharbeitskräften eine Stimme zu geben
Um die Arbeitsbedingungen zu verbessern, können Rahmenbedingungen in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. So können auch in Krisenzeiten soziale Härten abgefedert werden. Interessant sind vor allem folgende Regelungsgegenstände:
All diese Empfehlungen sind keine Selbstläufer, sondern erfordern die Initiative der Interessenvertretung.
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