Beschreibung
Das Thema Datenschutz macht einen großen Teil der Mitbestimmung bei IT-Systemen aus, nicht zuletzt bei Systemen mit „künstlicher Intelligenz“. Seit dem 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Für den Beschäftigtendatenschutz in Landes- und Kommunalbehörden von NRW ist seitdem ergänzend das Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) von Bedeutung. Welche Schutzrechte sind dort festgeschrieben? Welche Spielräume für Regelungen gibt es? Welche Maßstäbe legt das Datenschutzrecht an die Qualität von Dienstvereinbarungen an?
Ziel
Du lernst die für den Beschäftigtendatenschutz relevanten Grundprinzipien und Bestimmungen der DSGVO sowie des Landesdatenschutzgesetzes von NRW kennen. Zudem werden Handlungsansätze für Personalräte und Regelungsbereiche von Dienstvereinbarungen erläutert.
Themen
- Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz
- Stellung und Aufgabe behördlicher Datenschutzbeauftragter, Aufsichtsbehörde
- Besondere Verarbeitungssituationen (u.a. Videoüberwachung, sensible Daten)
- Datenschutz und Künstliche Intelligenz
- Pflichten der Dienststelle und Rechte der betroffenen Personen
- Verhältnis von Mitbestimmung (LPVG NRW) und Datenschutz
- Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats beim Thema Datenschutz
- Bedeutung für Dienstvereinbarungen und notwendige Regelungsbereiche
Bemerkungen
Dieses Seminar wird vom DGB Bildungswerk NRW organisiert. Sie melden sich über die TBS NRW zu dem Seminar an und wir leiten Ihre Daten an das DGB-Bildungswerk NRW weiter.
Seminarzeit: 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Steckbrief
Referenznummer
D11-249550-133
Wann
26.
bis 27. November 2024
Art der Veranstaltung
Präsenz-Seminar
Übernachtung
Ja
Kosten
840,00 € Seminarkostenpauschale (USt-frei)
+ ca. 259 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*innen
Hannes Pankratz
Zielgruppen
Datenschutzbeauftragte
Personalräte (LPVG)
von profis für profis
Freistellungen
Diese Veranstaltung wird nach
42 (5) LPersVG,
54 (1) BPersVG
durchgeführt.
Status
wenige Plätze verfügbar
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