Beschreibung
Das Thema Datenschutz macht einen großen Teil der Mitbestimmung bei IT-Systemen aus. Seit dem 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Für den Beschäftigtendatenschutz in Landes- und Kommunalbehörden von NRW ist seitdem ergänzend das Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) von Bedeutung. Welche Schutzrechte sind dort festgeschrieben? Welche Spielräume für Regelungen gibt es? Welche Maßstäbe legt das Datenschutzrecht an die Qualität von Dienstvereinbarungen an?
Ziel
Die Teilnehmenden lernen die für den Beschäftigtendatenschutz relevanten Bestimmungen der DSGVO sowie des Landesdatenschutzgesetzes von NRW kennen. Zudem werden Handlungsansätze für Personalräte und Regelungsbereiche von Dienstvereinbarungen erläutert.
Themen
- Grundprinzipien der DSGVO
- Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz (DSGVO und DSG NRW)
- Stellung und Aufgabe behördlicher Datenschutzbeauftragter, Aufsichtsbehörde
- Besondere Verarbeitungssituationen (u.a. Videoüberwachung, sensible Daten)
- Pflichten der Dienststelle
- Rechte der betroffenen Personen
- Bedeutung für den Datenschutz des Personalrats
- Verhältnis von Mitbestimmung (LPVG NRW) und Datenschutz
- Rolle und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats beim Thema Datenschutz
- Bedeutung für Dienstvereinbarungen und notwendige Regelungsbereiche
Bemerkungen
Dieses Seminar wird vom DGB Bildungswerk NRW organisiert. Sie melden sich über die TBS NRW zu dem Seminar an und wir leiten Ihre Daten an das DGB-Bildungswerk NRW weiter.
Seminar-Steckbrief
Seminarnummer
D11-249550-133
Wann
26.
bis 27. November 2024
Art der Veranstaltung
Präsenz-Seminar
Übernachtung
Ja
Kosten
840,00 € Seminarkostenpauschale (USt-frei)
+ ca. 259 ,- € für Unterkunft/Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*innen
Hannes Pankratz
Zielgruppen
Datenschutzbeauftragte
Personalräte (LPVG)
von profis für profis
Freistellungen
Dieses Seminar wird nach
42 (5) LPersVG,
54 (1) BPersVG
durchgeführt.
Status
Plätze verfügbar
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