Das am 21. Mai 2021 durch den Bundestag beschlossene „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ soll neuen Schwung für die Mitbestimmung in der zunehmend digitalen Arbeitswelt bringen, demokratische Prozesse in den Unternehmen etablieren und die virtuelle Betriebsratsarbeit dauerhaft ermöglichen. Neue Herausforderungen, wie beispielsweise der Umgang mit KI-Technologien, sollen unter anderem durch erleichterten Zugriff auf externen Sachverstand besser bewältigt werden können.
|
Sie wünschen mehr Informationen zum Thema? Melden sie sich einfach in der nächsten TBS-Regionalstelle oder nutzen sie unser Kontaktformular.
Regelmäßige Informationen zu unseren Angeboten erhalten: Newsletter abonnieren
Das neue Betriebsräte-
modernisierungsgesetz
Was Betriebsratsmitglieder jetzt unbedingt wissen sollten
1. Juli 2021
9:00 bis 12:00 Uhr
mit Jens Göcking und Kathrin Drews