Beschreibung
Mobbing am Arbeitsplatz hat viele Gesichter und ist nicht immer auf Anhieb zu erkennen. Es macht Mitarbeitende krank und stört das Betriebsklima erheblich. Mobbing zielt langfristig darauf ab, einen/eine Kolleg*in systematisch aus dem Betrieb auszugrenzen. Um Mobbing anzugehen, sind verschiedene Maßnahmen notwendig, die die betriebliche Interessenvertretung auf Initiative als auch in ihrer direkten Mitbestimmung einleiten kann. Zum einen besitzt sie Beratungsrechte gegenüber ihren Kolleg*innen. Zum anderen wirkt sie dabei mit, wenn eine Mobbingberatungsstelle im Betrieb aufgebaut wird. Ebenfalls kann die betriebliche Interessenvertretung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz mitbestimmen, um die Folgen des Mobbings abzuwehren als auch präventive Strukturen fördern. Schließlich kann sie eine Betriebs-/Dienstvereinbarung aufsetzen, um den Umgang mit Mobbing im Betrieb zu regeln und damit auch Mobbingangriffe reduzieren.
Ziel
In diesem Einführungsseminar wird ein Überblick über die verschiedenen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung vermittelt. Es werden einzelne Beschwerderechte der Beschäftigten thematisiert und die Verantwortung des Arbeitgebers aufgezeigt. Zudem wird erläutert, worauf zu achten ist, um einen Mobbing-Fall zu erkennen und rechtlich zu melden und wie Mobbing im Arbeits- und Gesundheitsschutz eingebettet ist.
Themen
- Gesundheitliche Auswirkungen von Mobbing
- Verdeckte Mobbing-Fälle erkennen
- Rechtliche- und betriebliche Handlungsmöglichkeiten
- Verantwortung des Arbeitgebers
- Mitbestimmung bei Maßnahmen zu Mobbing im Betrieb
Bemerkungen
Dieses Seminar wird vom DGB Bildungswerk NRW organisiert. Sie melden sich über die TBS NRW zu dem Seminar an und wir leiten Ihre Daten an das DGB-Bildungswerk NRW weiter.
Seminar-Steckbrief
Seminarnummer
D11-249530-133
Wann
6. Juni 2024
Wo
Dortmund
Art der Veranstaltung
Präsenz-Seminar
Kosten
395,00 € Seminarkostenpauschale (USt-frei)
+ ca. 69 ,- € für Verpflegung (zzgl. USt)
Referent*innen
Diana Reiter
Zielgruppen
Betriebsräte
Mitarbeitervertretungen
Schwerbehindertenvertretungen
Personalräte (BPersVG)
Personalräte (LPVG)
von profis für profis
Gleichstellungsbeauftragte / Frauen / Männer
Freistellungen
Dieses Seminar wird nach
37 (6) BetrVG,
42 (5) LPersVG,
54 (1) BPersVG,
16 MAVO,
19 (3) MVG,
179 (4) SGB IX,
10 (5) BGleiG
durchgeführt.
Status
wenige Plätze verfügbar
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